Nach Enthüllungen: Tiertransporte nach Bozen werden gestoppt

Das zuständige Bundesministerium hat dem Land Vorarlberg von den Gesprächen mit Rom und Südtirol sowie der negativen Stellungnahme der EU-Kommission berichtet, wonach die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten auf der Sammelstelle in Bozen nicht garantiert werden kann.
Bestimmungsort muss angegeben sein
Im Hinblick darauf wird im Land ab sofort wie folgt gehandelt: Eine Abfertigung von Tieren im Rahmen eines Kurzstreckentransportes durch die Vorarlberger Veterinärbehörde erfolgt nur mehr dann, wenn in den Transportpapieren der endgültige Bestimmungsort in Italien angegeben ist. Und für Tiertransporte nach Bergheim/Salzburg gilt, dass etwaige Sammelstellen in Vorarlberg in den Transportpapieren ausdrücklich angeführt sein müssen.
Grundsätzlich ist das Tiertransportwesen zum einen in der EU-Tiertransportverordnung und zum anderen im Bundes-Tiertransportgesetz geregelt und die Zuständigkeit liegt somit auf europäischer Ebene bzw. beim Sozialministerium.
Von Vorarlberg werden laut Landesrat Christian Gantner keine Langstreckentransporte von Schlacht- und Nutztieren abgefertigt.
Task Force “Tiertransporte”
In den nächsten Tagen soll in Vorarlberg eine Task Force “Tiertransporte” im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet werden, welcher insbesondere die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten obliegt, wie Tiertransporte aus Vorarlberg weiter reduziert und unbedingt erforderliche Transporte unter vollständiger Einhaltung der Tiertransportvorschriften durchgeführt werden können. Zudem soll diese Task Force Empfehlungen für Alternativvarianten in den Kernbereichen Landwirtschaftliche Produktion, Vermarktung von Zucht- und Nutztieren sowie Fleischerzeugung und -vermarktung erarbeiten.
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