Nach Benko-Urteil: Verteidiger brachte Rechtsmittel ein

Mit der Nichtigkeitsbeschwerde werden potenzielle Verfahrens- oder Urteilsfehler angefochten, die Berufung richtet sich gegen das Strafmaß. Ziel der Nichtigkeitsbeschwerde ist es, das Urteil gegen Rene Benko ganz oder in Teilen aufzuheben. Bei einem Urteil eines Schöffensenats kann durch die Berufung lediglich das Strafmaß angefochten werden, nicht jedoch die Frage der Schuld, also das Urteil darüber, ob der Angeklagte die Tat begangen hat.
OGH entscheidet über Nichtigkeitsbeschwerde gegen Benko-Urteil
Über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheidet der OGH, für die Berufung ist prinzipiell das Oberlandesgericht (hier: Innsbruck) zuständig. Gibt der OGH aber der Beschwerde statt und wird damit der betreffende Teil des Urteils aufgehoben, ist auch die Berufung hinfällig. Verwirft der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde in einer öffentlichen Verhandlung, kann er auch über die Berufung entscheiden.
Der ehemalige Immobilien-Tycoon Benko war am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. In dem Anklagepunkt rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro wurde der Signa-Gründer von einem Schöffensenat freigesprochen, hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter allerdings für schuldig befunden. Durch die Schenkung habe Benko das Geld "beiseitegeschafft" und seinen Gläubigern vorenthalten, so die Begründung kurz zusammengefasst.
Der 48-jährige Benko sitzt seit 24. Jänner in U-Haft. Sein Verteidiger hat bereits mehrere Anträge auf Enthaftung eingebracht, die bisher immer mit dem Argument der "Tatbegehungsgefahr" abgelehnt wurden. Benko wird die Zeit in U-Haft angerechnet, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
(APA/Red)
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