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Banküberfall in Nüziders: Haftstrafe für Halloween-Masken-Räuber

Sieben Jahre Haft für Oberländer nach Banküberfall in Nüziders.
Sieben Jahre Haft für Oberländer nach Banküberfall in Nüziders. ©Dietmar Mathis
Feldkirch, Nüziders - 58-jähriger Oberländer stand bei Überfall auf Raiffeisenbank in Nüziders unter Medikamenteneinfluss.
Bilder vom Tatort

Am Landesgericht Feldkirch musste sich heute ein 58-jähriger Oberländer wegen bewaffneten Raubes vor dem Schöffensenat verantworten. Der Mann hatte im Juli dieses Jahres mit einer Halloween-Maske und einem Regenponcho die Bankfiliale überfallen und 120.000 Euro geraubt. Danach nahm er seine Maskierung ab, fuhr verwirrt ins Bludenzer Krankenhaus, irrte noch eine Weile herum und ging dann auf einen Kaffee. Wenig später wurde er verhaftet, weil Passanten ihn erkannten und beschreiben konnten.

Vor Gericht zeigte sich der elffach Vorbestrafte geständig, nur zur Frage “Geplant oder spontane Tat” taten sich Widersprüche auf. Vor der Polizei gab der Mann noch an, er habe am Vorabend die abgesägte Flinte geholt und ihm seien vor dem Überfall immer wieder mal Raubgedanken durch den Kopf gegangen. Im Prozess versichert der Angeklagte, dass es eine Spontantat war und die bisherigen Angaben auf Missverständnissen beruhen müssen.

Kokain und Spielsucht

Als Motiv gibt der Mann an, dass Spielsucht die Triebfeder gewesen sei. Jahrelang sei er rund drei Mal pro Woche ins Spielcasino Bregenz gefahren. Auch zwei Tage vor der Tat habe er sein gesamtes Geld, das noch für einen Monat hätte reichen sollen, verspielt. Früher waren es Alkohol und Kokain, die den Mann immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt brachten, nach einer Hirnblutung im Jahre 2004 machte die Spielsucht dem Oberländer zu schaffen. Der Senat warf alle Milderungs- und Erschwerungsgründe in die Waagschale und maß sieben Jahre unbedingte Haft als schuld- und tatangemessene Strafe aus. Verteidiger Clemens Achammer konnte das Gericht jedenfalls davon überzeugen, dass sein Mandant erheblich durch Medikamente beeinträchtigt war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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