In die Erstellung des novellierten Regelwerks, das am 1. August dieses Jahres in Kraft tritt, waren alle Beteiligten unter anderem auch die Pfarreien und die Bestattungsunternehmen eingebunden.
Geändert hat sich zum Beispiel, dass Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht in Bregenz gewohnt haben müssen, um hier bestattet zu werden. Damit wird einer EU-Richtlinie Rechnung getragen. Die neue Friedhofsordnung bringt auch Konkretisierungen im Hinblick auf die bauliche Gestaltung, Instandhaltung und Bepflanzung bzw. Schmückung von Grabstätten. Außerdem wurde die Verordnung dergestalt an die gängige Praxis angepasst, dass Bestattungen an Samstagen offiziell möglich sind.
Von der Stadt verwaltete und betreute Friedhöfe sind die beiden Anlagen St. Gallus – Blumenstraße sowie Mariahilf – Vorkloster. Die erste wurde 1953 übernommen und umfasst die Pfarrsprengel St. Gallus und Herz-Jesu. Die letzte übernahm die Stadt 1965. Sie umfasst die Sprengel Mariahilf, St. Gebhard und St. Kolumban.
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