Mutter spitalsreif geschlagen, Hund ertränkt

Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Mann zum Zeitpunkt der Taten aufgrund einer ausgeprägten Schizophrenie nicht zurechnungsfähig. Daher wurde er gemäß §21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der Mann stimmte dieser Entscheidung zu, die nun rechtskräftig ist.
Mutter flieht blutüberströmt vor Sohn
Am frühen Morgen des 6. Juni 2024 lief die Mutter des Mannes blutüberströmt aus ihrem Wohnhaus und suchte Hilfe bei einem zufällig vor Ort befindlichen Einsatzfahrzeug des Arbeitersamariterbunds. Sie rief den Sanitätern zu: "Bitte helfen Sie mir!" Wie sich herausstellte, hatte ihr Sohn um 6:00 Uhr an ihre Tür geklopft und verlangte das Handy der noch schlaftrunkenen Frau. Der 38-Jährige erklärte später einem Schöffensenat: "Ich wollte meinen Papa anrufen. Ich dachte, er hat ein Projekt in Afrika."
Einige Monate zuvor war sein Vater verstorben. Als die Mutter ihn darauf hinwies, "ist er ausgerastet", berichtete die Staatsanwältin. Der 38-Jährige schlug sie mehrfach mit der Faust ins Gesicht, am Kopf und Oberkörper – "fest, aber nicht gezielt", gestand er vor einem Schöffensenat. Die Mutter erlitt einen Bruch des Brustwirbels, eine Nasenbeinfraktur sowie Prellungen und Abschürfungen am gesamten Körper. "Ich hatte tatsächlich Angst, dass er mich umbringen könnte. Es bricht mir als Mutter das Herz", erklärte sie im Ermittlungsverfahren als Zeugin.
"Ich hatte Paranoia"
Nach seiner Festnahme gestand der 38-Jährige, dass er seinen damals vermissten Hund – eine französische Bulldogge – bereits Ende Mai getötet hatte. Er erklärte vor Gericht, dass er das Tier in einem Wasserkübel ertränkt habe: "Ich hatte Paranoia, dass er fremdbestimmt ist." Der Hund habe "beim Spielen oft geschnappt, und während der Psychose dachte ich, dass das die einzige Lösung ist." Den Leichnam des Hundes habe er anschließend "am Mistplatz entsorgt."
Tierquälerei und Ungewissheit
Die Bulldogge hatten der Mann und seine Lebensgefährtin gerade einmal drei Monate. Bereits im Oktober des vorherigen Jahres stand der 38-Jährige wegen Tierquälerei im Grauen Haus vor Gericht, wurde jedoch im Zweifel freigesprochen. Es gab keinen klaren Beweis dafür, dass er im Juni 2023 seinen damaligen Hund – ebenfalls eine französische Bulldogge – vom Balkon geworfen hatte. In dieser Verhandlung, in der die psychische Erkrankung des Mannes noch nicht thematisiert wurde, da sie den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt war, behauptete der Mann, der Hund sei ohne sein Zutun über das nur 1,1 Meter hohe Balkongeländer gesprungen. Diese Aussage ließ sich nicht widerlegen, da es keine Augenzeugen gab. Eine Nachbarin hörte lediglich das Aufjaulen und das anschließende Aufprallen des Tieres auf dem Betonboden.
Dringende Unterbringung nötig
Der psychiatrische Sachverständige Siegfried Schranz betonte, dass die strafbaren Handlungen des 38-Jährigen in diesem Jahr jeweils auf eine "akute Psychose" zurückzuführen waren. Er erklärte, dass die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum dringend erforderlich sei und eine bedingte Nachsicht der Maßnahme ausgeschlossen werden müsse. Schranz warnte: "Andernfalls wäre erneut mit schweren Verletzungen bis hin zu Tötungen wehrloser Wesen zu rechnen."
APA
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