Ausschlaggebend für die Strafanhebung waren vor allem generalpräventive Erwägungen. “Man muss der Allgemeinheit zeigen, dass solche Handlungen eine empfindliche Sanktion nach sich ziehen”, sagte der Senatsvorsitzende Christian Dostal. Außerdem hätte die erste Instanz zu wenig berücksichtigt, dass sich die Gewalttat gegen eine nahe Anhörige richtete, was laut Strafgesetzbuch bei der Strafzumessung einen besonderen Erschwerungsgrund darstellt.
Mutter in Wien erdrosselt: Haftstrafe auf sechs Jahre erhöht
Der 54-Jährige war im vergangenen Oktober vom Landesgericht für Strafsachen wegen Totschlags schuldig erkannt worden. Er hatte am 23. Februar 2017 seine 80-jährige Mutter mit ihrem Halstuch erdrosselt. Der gebürtige Inder, der vor über 30 Jahren nach Österreich gekommen war, hatte die Frau 2005 nach Wien geholt, als sie ein Alter erreicht hatte, in dem sie auf Unterstützung angewiesen war. Das Leben im gemeinsamen Haushalt war von Spannungen geprägt. Die Frau soll ständig an ihrem Sohn herumgenörgelt haben, der ihr offenbar nichts recht machen konnte. Sie dürfte ihm auch unentwegt seine Unzulänglichkeiten und Schwächen vorgehalten haben. Als er für sich und seine Mutter eine neue Wohnung in der Polgarstraße gefunden und eingerichtet hatte, bekrittelte sie das Fehlen eines Fernsehers.
“Er hat das nicht mehr ausgehalten. Es ist zu einem Affektsturm gekommen. Es ist einfach aus ihm herausgebrochen”, fasste nun Richter Dostal im Justizpalast die gegenständliche Bluttat zusammen. Der Mann sei nicht mehr in der Lage gewesen, “die permanente Unterordnung auszugleichen”. Das “ursprünglich gut Gemeinte” – das Nachholen der Mutter – sei “in einem Affektsturm tödlich zu Ende gegangen”.
“Ich habe das nicht absichtlich gemacht. Ich wollte das nicht”, gab der 54-Jährige zu Protokoll. Er sei “das liebste Kind” seiner Mutter gewesen. “Dann verstehe ich nicht, wieso er sie erwürgt”, unterbrach der Richter diese Ausführungen. Er habe sie “nur beruhigen” wollen, erwiderte der Mann, ehe er abschließend einen – wie sich herausstellen sollte vergeblichen – Appell an den Senat richtete: “Ich bitte Sie, dass meine Strafe nicht erhöht wird. Meine Mutter ist weg. Das ist ein großer Schmerz, den ich nicht vergessen werde.”
(APA/Red)
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