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Mutmaßlicher Geheimnisverrat: Anklage gegen Ex-Spitzenbeamten Johannes Peterlik

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Ein Ex-Spitzenbeamter des Außenministeriums steht unter schwerem Verdacht: Johannes Peterlik soll geheime Dokumente zum Nowitschok-Anschlag angefordert und weitergegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik Anklage wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung eingebracht. Ihm wird zur Last gelegt, als Generalsekretär des Außenministeriums ohne Erfordernis einen als "geheim" klassifizierten Bericht u. a. zum Nervengift Nowitschok angefordert zu haben und dem ehemaligen Polizeibeamten Egisto Ott interne Dokumente zugänglich gemacht zu haben.

Konkret soll Peterlik, der unter der freiheitlichen Außenministerin Karin Kneissl zum Generalsekretär aufgestiegen war, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag im Jahr 2018, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte, angefordert haben. Dadurch habe er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine Befugnis mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihrem Recht auf strengste Geheimhaltung zu schädigen, wissentlich missbraucht.

Dokumente an Ott

Weiters wird Peterlik zur Last gelegt, im Oktober 2018 Ott mehrere OPCW-Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich waren, gezeigt zu haben, wodurch das Interesse der Republik Österreich an der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen und an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit internationalen Behörden gefährdet worden sei. Gegen Ott wurde zuletzt Anklage vor allem wegen geheimer nachrichtendienstlicher Tätigkeit zulasten der Republik Österreich und Amtsmissbrauch erhoben. Er soll für den russischen Geheimdienst gearbeitet haben, was der frühere Staatsschützer freilich bestreitet.

Die Strafdrohung im Verfahren gegen Peterlik beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.

(APA)

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