Die Neugestaltung eines Geschwindigkeitsregimes, die Errichtung von Begegnungszonen in Orts und Quartierszentren, die Verdichtung und Neugestaltung von Fahrradwegenetzen und dergleichen sehen wir ebenso richtig und sinnvoll an. Die bautechnische Ausführung von Straßen und Wegen ist in einschlägigen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen geregelt und muss in raumplanerischer Hinsicht auf Grund verschiedener Rahmenbedingungen immer anlassbezogen umgesetzt werden. Das war in der Vergangenheit so und wird in der Zukunft so sein.
Einen wichtigen Aspekt für die Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer hat dieses Projekt jedoch nicht berücksichtigt: die Bewusstseinsbildung aller Verkehrsteilnehmer, speziell Autolenker, um die Koexistenz lehren und lernen zu können. Das wurde aber in diesem Projekt nicht gewollt. Für uns ist dies aber ein entscheidender Faktor bei der Erstellung eines Verkehrs und Gestaltungskonzeptes. Begegnungszonen funktionieren nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 30km/Stunde und sind für die Zentrumsentwicklung unabdingbar. Sämtliche Gemeindestraßen mit dem Geschwindigkeitsregime einer Begegnungszone zu belegen entmündigt jedoch jeden Autolenker. In der Fahrschule wurde schon gelehrt, die Geschwindigkeit den jeweiligen Bedingungen und Fahrbahnverhältnissen anzupassen. Hier ist Nachbesserungsbedarf gegeben und diese Sensibilität kann nur durch Bewusstseinsbildung erreicht werden. Wir von der SPÖ Wolfurt hätten für Wolfurt eine einfachere Doktrin gehabt:
- 50 km/h auf Landesstrassen
- 40 km/h auf Gemeindestrasse
- 30 km/h bei Schulen, Kindergärten, Seniorenheim, Begegnungszonen und sensiblen Ortsteilen
Peter Grebenz
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