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Müllmann gegen Paketzusteller

Foto zeigt Angeklagten (Müllmann) mit Verteidiger Alexander Juen.
Foto zeigt Angeklagten (Müllmann) mit Verteidiger Alexander Juen. ©Eckert
Der Drängler wurde verurteilt, der Müllmann freigesprochen.

Im Juni hatte es ein Paketzusteller in Götzis besonders eilig. Vor ihm ein Müllfahrzeug, das gerade die Tonnen leerte. Weil es zu schmal war, um vorbeizufahren, musste sich der Zusteller gedulden. Als ihm schließlich der Geduldsfaden riss, fuhr er auf einen der Müllmänner los und verfehlte ihn nur knapp. Der Müllmann hielt den Arm schützend vor sich, erwischte den Außenspiegel des Kleinbusses und wurde nun wegen Sachbeschädigung angeklagt. „Hier hat die Staatsanwaltschaft wohl übers Ziel hinausgeschossen“, so Verteidiger Alexander Juen.

Freispruch

Der 52-Jährige wird freigesprochen. Das Gericht ist überzeugt, dass er den Spiegel nicht mutwillig beschädigte. Ebenso wenig glaubt der Richter, dass er den anderen absichtlich an der Lippe verletzte. Somit kann sich der Müllmann freuen. Der andere, er nicht einmal zum Prozess erschienen ist, wird wegen versuchter Körperverletzung zu 300 Euro Strafe plus 300 Euro auf Bewährung verurteilt. Er versuchte den Kontrahenten mit einem Sprung mit gestrecktem Bein zu verletzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Christiane Eckert / VOL.AT)

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