Am nächsten Morgen ist die MP3-, WMA- oder OGG-Sammlung auf der Festplatte gespeichert – völlig legal, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, schreibt die Computerzeitschrift PC Professionell (Heft 06/2006).
Voraussetzung Nummer eins: Die mitgeschnittene Musik darf man nur für den privaten Gebrauch nutzen. Eine Verbreitung – zum Beispiel auf der eigenen Website – ist untersagt. Auch ist es nicht erlaubt, von den Musikstücken CDs zu brennen und im großen Stil zu verbreiten oder zu verkaufen. Lediglich einige wenige Kopien sind erlaubt- zum Beispiel eine für den CD-Player im Auto oder als Geburtstagsgeschenk für einen guten Freund. Zweite Voraussetzung: Bei den Internetradios, von denen man die Musik holt, darf es sich nicht um »offensichtlich rechtswidrige« Quellen handeln. Meist wissen die Nutzer aber in der Praxis ohnehin kaum, von welchem Internet-Sender die eingesetzte Software welches Musikstück mitgeschnitten hat.
Offensichtlich illegale Internet-Radios sind bislang in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Illegal ist ein Radio beispielsweise, das für die Verbreitung der Musik keine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft zahlt – in Deutschland zum Beispiel die GEMA. Der Kauf von Software, mit der systematisch Musik von Internet-Radios mitgeschnitten werden kann, ist aber in jedem Fall erlaubt.
Quelle: www.pcproblog.de
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