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Messerattacke auf Mutter - Autist wird eingewiesen

Angeklagter vor Gericht
Angeklagter vor Gericht ©VOL.AT/Rauch
Geschworene sahen Anlasstat vorliegen, 45-jähriger Autist muss in psychiatrische Anstalt.
Prozess wegen Mordversuch
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Von Christiane Eckert

Das Landesgericht Feldkirch musste sich am Dienstag mit einem besonders tragischen Fall eines Mordversuches beschäftigen. Ein psychisch kranker, 45-jähriger Mann verletzte laut Staatsanwaltschaft im September vergangenen Jahres seine damals 74-jährige Mutter mit zwei Messerstichen so schwer, dass die Frau nun querschnittgelähmt ist. Den Stichen waren angeblich Schläge vorangegangen, wodurch das Opfer zu Boden gegangen war. Bei der Waffe handelte es sich um ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14 Zentimetern.

Psychische Behinderung

Es war ein harter Tag für die betroffene Familie. Die querschnittgelähmte Mutter im Rollstuhl, die Schwester als Zuhörerin, der autistische und psychisch Kranke im Schwurgerichtssaal. Konfrontiert mit dem Vorwurf „Mordversuch“, wobei von Anfang an klar ist, dass diesen Mann keine Schuld im klassischen Sinne trifft. Er setzte damals im September vergangenen Jahres seine Medikamente ab, worauf hin sich sein Gesundheitszustand verschlechterte. Als ihn die Mutter dazu ermahnte, nahm er seine Arzneien, doch offenbar zu spät, so Staatsanwalt Johannes Hartmann.

Laut psychiatrischem Gutachten liegt eine psychische Behinderung mit diversen anderen komplexen Begleiterkrankungen vor. Die Rede ist von Autismusspektrumstörung und psychotischer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis.

Glück im Unglück

Die zwei Messerstiche gingen in den Oberkörper der Frau, als sie auf dem Bauch am Boden lag. „Der Stich endete exakt fünf Millimeter vor der Hauptschlagader“, erklärt Gerichtsmediziner Walter Rabl in seinen Ausführungen. Nach gewissenhafter Beratung steht das Urteil der Geschworenen fest. Der Betroffene versuchte damals seine Mutter umzubringen, war nicht zurechnungsfähig, muss aber auf Grund seiner Gefährlichkeit und mangels Alternativen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schweres Schicksal

Die Mutter ist seit dem Vorfall auf fremde Hilfe angewiesen. Im Einweisungsverfahren gibt es keinen finanziellen Zuspruch an Opferentschädigung. Rechtsanwältin Anita Einsle hat die juristische Prozessbegleitung für die Verletzte übernommen, sie kann das Opfer rechtlich beraten und ihm so einen Überblick über Hilfsangebote verschaffen.

(red)

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