Mordversuch-Prozess: Angeklagte zurechnungsfähig

Haller stellte fest, dass die Frau nach einem schweren Arbeitsunfall 2014 und aufgrund der schweren Erkrankung der Mutter an einer "depressiven Anpassungsstörung" leide. Auch bescheinigte er ihr ein chronisches Schmerzsyndrom und eine Gewöhnung an Beruhigungs- und Schmerzmittel. Die 51-Jährig sei weder psychisch abnorm noch krank, eine Einweisung in eine entsprechende Anstalt komme also keinesfalls infrage. Er bejahte auch, dass sie suizidgefährdet sei, das habe aber mit der Zurechnungsfähigkeit nichts zu tun.
Leberschaden
Gerichtsmedizinerin Marion Pavlic erklärte, dass bei dem 82-Jährigen nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus ein Leberschaden festgestellt worden sei, der von einer Vergiftung durch Tabletten herrühren dürfte. Das Organ habe sich aber wieder gut erholt. In welchem Zeitraum und in welcher Dosis Tabletten verabreicht worden sein könnten, sei nicht eruierbar. Auf die Frage, ob der 82-Jährige ohne Behandlung im Krankenhaus gestorben wäre, gab Pavlic keine eindeutige Antwort. Das könne sie nicht mit Sicherheit sagen, die Lungenentzündung des Mannes sei aber gefährlich gewesen, so die Gerichtsmedizinerin.
Die 51-jährige Frau hatte sich am Dienstag zu Prozessbeginn "nicht schuldig" bekannt. Sie bestritt, dem Senior einen Medikamentencocktail verabreicht zu haben. Die Frau lebt seit sechs Jahren in einem kleinen Haus, das auf dem Grundstück des 82-Jährigen direkt neben seinem Wohnhaus steht. Seit ihrem schweren Unfall ist sie arbeitsunfähig, sie und der 82-Jährige gingen einander im Alltag zur Hand. Der Mann, der zehn Hektar Grund und die beiden Häuser besitzt, hatte die 51-Jährige gegen den Willen seiner Angehörigen als Erbin eingesetzt - in einem neuen Testament hat der Mann, der nach zwei Wochen Behandlung wieder wohlauf war, die 51-Jährige nicht mehr bedacht.
Bekannter hatte Alarm geschlagen
Im vergangenen September wurde der 82-Jährige ins Krankenhaus Dornbirn eingeliefert, nachdem ein Bekannter Alarm geschlagen hatte. Dort wurde in seinem Blut eine Überdosis an Beruhigungs- und Schmerzmitteln festgestellt. Sein Bewusstsein war hochgradig eingeschränkt, und er litt unter anderem an einer Lungenentzündung. Die Angeklagte habe das Geld des Pensionisten im Visier gehabt und ihre Erbschaft so schnell wie möglich antreten wollen, so Staatsanwältin Sarah Maria Haugeneder in ihrem Eröffnungsplädoyer. Verteidiger Manuel Dietrich konterte: "Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Medikation den Mann erreicht haben könnte", sagte er. Dass seine Mandantin die Medikamente verabreicht habe, lasse sich nicht beweisen.
Dass sie - wie ihr die Staatsanwältin vorhielt - im Internet nach tödlichen Medikamenten gesucht habe, die nicht nachweisbar sind, begründete die Angeklagte mit Suizidabsichten. Sie komme mit ihrer Invalidität nicht zurecht, bei Suizid aber würde die Lebensversicherung nicht zahlen. Nicht erklären konnte die Frau allerdings, warum sie sich einerseits das Leben nehmen wollte, andererseits aber schon ihre Koffer gepackt hatte. Sie hatte die Absicht, zu ihrem Lebensgefährten nach Südafrika zu reisen, doch fehlte ihr das Geld dazu.
(APA)
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