Das Würgen mit der Kette sei ebenso schwerwiegend zu werten wie die Messerstiche, da habe der Taxifahrer schon Todesängste ausgestanden, sagte Senatsvorsitzende Monika Gföllner. Weil aber der Strafrahmen für den erstangeklagten jungen Erwachsenen (Verteidiger: Kurt Jelinek) fünf bis 20 Jahre betrage, für den jugendlichen Zweitangeklagten (Verteidiger: Michael Hofer) hingegen ein bis 15 Jahre, müsse es auch eine unterschiedliche Gewichtung beim Strafmaß geben. Die Strafe für den Zweitangeklagten wurde nicht erhöht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten gegen das erstinstanzliche Urteil vom 31. Mai berufen. Die beiden Burschen gaben als Tatmotiv “Geld für eine Jause” an.
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