Die Geschworenen befanden den Mann, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuert hatte, einstimmig des vorsätzlichen Mordes und des Schwangerschaftsabbruchs schuldig. Er legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Auch die dritte Hauptfrage, die an die Geschworenen gerichtet war, wurde einstimmig bejaht. Sie betraf eine gefährliche Drohung gegen eine Ex-Freundin und deren Ehemann. Den Angehörigen wurde Schmerzensgeld zugesprochen. Der vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl begründete die Entscheidung für eine lebenslange Strafe damit, dass es eine ganze Reihe von Erschwerungsgründen gebe, so etwa, dass der Mord in Anwesenheit von Kindern begangen worden sei und er ein lebensfähiges Kind mitgetötet habe. Mildernd sei dagegen lediglich die bisherige Unbescholtenheit des 36-Jährigen gewesen.
(APA)
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