Text von Christiane Eckert
Die Strafe wurde von den Laien gemeinsam mit den drei Berufsrichtern festgelegt und mit 20 Jahren bemessen. Erschwerend waren unter anderem die vielen Vorstrafen des Mannes, bezüglich des Mordvorwurfes hatte er sich bis zuletzt nicht geständig gezeigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zuspruch für die Opfer
Opferanwältin Anita Einsle konnte für die Verletzte einen Entschädigungsbetrag von 2500 Euro erreichen, Vertreter Stefan Denifl für die Mutter der Verstorbenen einen Teilbetrag von 1000 Euro. Sandra Wehinger für die beiden Kinder der Verstorbenen je 20.000 Euro Trauerschmerzengeld. Gerichtlich wurden diese Beträge zugesprochen, ob sie vom Verurteilten je bezahlt werden, steht auf einem anderen Blatt.
(VOL.AT)
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