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Mordfall vor neun Jahren in Wien: Österreich fahndet nach Tschetschenen

Der Mann soll das spätere Mordopfer Israilow genötigt haben.
Der Mann soll das spätere Mordopfer Israilow genötigt haben. ©APA
Im beginnenden Kiewer Gerichtsprozess gegen den gebürtigen Tschtschenen Artur K., dem ein Mordanschlag in der Ukraine vorgeworfen wird, sind vergangene Woche bisher unbekannte Details zu Ermittlungen in Wien bekannt geworden.

Im Zusammenhang mit Nötigungsvorwürfen wird auch in Österreich nach K. gefahndet. Das bestätigte am Dienstag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber der APA.

Ukrainische Staatsanwälte werfen Artur K. vor, im vergangenen Juni versucht zu haben, in Kiew den prominenten Tschetschenen Adam Osmajew sowie seine Partnerin Amina Okujewa zu ermorden. K. hatte sich als Journalist der Pariser Tageszeitung “Le Monde” ausgegeben und soll während eines Gesprächs über einen geplanten Dokumentarfilm das Feuer aus einer versteckten Pistole eröffnet haben. Okujewa schoss damals zurück – Osmajew und K. fanden sich anschließend jeweils mit Schussverletzungen im Krankenhaus. Amina Okujewa selbst starb wenige Monate später außerhalb von Kiew bei einem weiteren Mordanschlag, bei dem auch Osmajew erneut verletzt wurde.

Artur K. bereits in Österreich auffällig

Artur K. ist auch in Österreich aus Ermittlungen zu einem spektakulären Mordfall bekannt. Umar Israilow, ein ehemaliger Leibwächter von Tschetscheniens Präsident Ramsan Kadyrow, war im Jänner 2009 in Wien erschossen worden. Der gebürtige Tschetschene K., der damals in St. Petersburg lebte, war zuvor im Sommer 2008 nach Österreich gekommen und hatte vergeblich versucht, Israilow zur Heimkehr nach Tschetschenien und Rücknahme einer Klage gegen Kadyrow beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Zusammenhang mit Foltervorwürfen zu bewegen.

Beim Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wurden K.s Handlungen damals als Nötigung qualifiziert und bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt und K. im August 2008 nach Moskau abgeschoben. “Seitens der Staatsanwaltschaft wurden (damals, Anm.) keine Anordnungen erlassen und das Verfahren gegen K. eingestellt”, heißt es in einem mit 14. Jänner 2009 datierten Brief der Sicherheitsdirektion Wien an die Wiener Staatsanwaltschaft.

Haftbefehl in Österreich

Nach der Abschiebung K.s änderte die Staatsanwaltschaft jedoch ihre Einstellung. Sie beantragte laut der APA vorliegenden Dokumente nunmehr doch einen Haftbefehl und inkriminierte K. versuchte Überlieferung an eine ausländische Macht sowie Nötigung. Eine Richterin des Landesgerichts Wien stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu und K. wurde befristet bis zum 1. Jänner 2015 in Österreich zur Verhaftung ausgeschrieben. Dieser Haftbefehl für Artur K. wurde zwischenzeitlich verlängert und ist noch immer gültig, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien am Dienstag auf APA-Anfrage . Ob ihre Behörde an einer etwaigen Auslieferung von K. aus der Ukraine zur Strafverfolgung nach Österreich interessiert sei, wollte die Sprecherin indes nicht beantworten.

(APA/red)

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