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Mordfall Schnabel: Angeklagter verließ weinend den Gerichtssaal

Die ersten Prozesstage zeigte sich der Angeklagte sehr gefasst und beobachtete beinahe regungslos den Verhandlungsverlauf. Nachdem ihm am Donnerstag­nachmittag zwei Richter seine protokollierten Stellungnahmen zum Mordfall Silke Schnabel vorgelesen hatten und er dazu Stellung nehmen durfte, kam es zu einem Gefühlsausbruch.
“Ich kann mich nur mehr wiederholen: ich bin unschuldig, ich habe mit ihrem Tod nichts zu tun”, sagte er ergriffen. Als der Vorsitzende daraufhin eine Pause einlegte, wurde Anton W. weinend und mit rotem Gesicht von Justizwachebeamten aus dem Saal geführt.

Der 52-jährige Beschuldigte hatte die Geschworenen auch noch gebeten, ihm Glauben zu schenken. Zuvor wurden auch die Niederschriften seiner Einvernahmen während seiner ersten Untersuchungshaft im Jahr 1992 verlesen. Anton W. wusste damals keine Antwort darauf, warum seine Unterhose neben ihm lag, als er am Morgen der mutmaßlichen Tatnacht am 11. Juli 1992 mit bis zu den Knöcheln heruntergezogenen Jeans an der Salzachböschung schlief. Er habe sich dort schlafen gelegt, weil er müde war und glaubte, er sei schon zu Hause, gab der Beschuldigte damals zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Leichnam des Mädchens an jener Stelle in die Salzach geworfen wurde.

Der Angeklagte beteuerte 1992 wie auch nach seiner neuerlichen Verhaftung am 10. September 2010 seine Unschuld und betonte, er habe mit der Tat nichts zu tun. Einmal gab er an, dass er es zwar bedauert hätte, dass sich Silke nach Sperrstunde am 11. Juli 1992 im Bereich des Elmo-Kinos von ihm getrennt habe und nach Hause gegangen sei, er habe aber gehofft, sie im LokalMax und Moritz” wiederzusehen.

Die Salzburger Gerichtsmedizinerin Edith Tutsch-Bauer hatte heute kurz nach Mittag bestätigt, dass jenes Blut, das bei einer Hausdurchsuchung Ende Juli 1992 auf dem Gürtel des Beschuldigten gefunden wurde, die Blutgruppe A aufwies, die auch das Mordopfer Silke Schnabel hatte.

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