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Mordfall Kührer könnte erneut in Korneuburg aufgerollt werden

Der Mordfall Kührer könnte erneut aufgerollt werden.
Der Mordfall Kührer könnte erneut aufgerollt werden. ©APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Der Mordfall an der 16-Jährigen Julia Kührer aus Pulkau beschäftigt das Landesgericht Korneuburg noch immer. Nach neuen Erkenntnissen zur Todesursache könnte der Fall neue aufgerollt werden.
Neues Gutachten zu Fall Kührer
Verfahren zu Fall Kührer wird vielleicht aufgenommen

Am Landesgericht Korneuburg beschäftigt sich ein Drei-Richter-Senat seit Oktober mit einem Wiederaufnahmeantrag im Fall Julia Kührer. Am Freitag fand eine weitere nicht öffentliche Verhandlung statt. Geladen war eine im Herbst ausgeforschte Hörensagen-Zeugin, die im Jänner nicht erschienen war. Die Prüfung werde sich noch geraume Zeit hinziehen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz im Anschluss.

51-Jähriger für Mord an Kührer schuldig gesprochen

Im September 2013 hatte ein Geschworenensenat in Korneuburg einen damals 51-jährigen Wiener in einem Indizienprozess des Mordes an der 2006 verschwundenen 16-Jährigen aus Pulkau im Weinviertel schuldig gesprochen. Die verhängte lebenslange Haft wurde dann auf 20 Jahre herabgesetzt.

Überdosis Crystal Meth als Todesursache

Auf dem Grundstück des verurteilten ehemaligen Videothek-Besitzers waren 2011 die sterblichen Überreste der Schülerin entdeckt worden. Die Todesursache ließ sich nicht mehr eruieren. Der jetzige Anwalt des Mannes legte dem eine Verfahrenswiederaufnahme prüfenden Senat im Dezember 2017 ein neues Gutachten vor, dem zufolge das Mädchen an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein könnte. Der damalige Gerichtssachverständige hatte eine letale Überdosis ausgeschlossen.

Weitere Erkenntnisse in sechs bis acht Wochen

Die von ihm beigezogene Gutachterin werde sich nun mit der gerichtlichen Stellungnahme ihrer Expertise befassen, sagte Blaschitz am Freitag. Das dürfte sechs bis acht Wochen dauern, schätzte der Rechtsanwalt. Er erläuterte, dass der Senat nun auf die weiteren Unterlagen warte und dann entscheiden werde, ob ein weiterer Termin nötig sei oder aufgrund der Aktenlage ein Beschluss gefasst werden kann.

(APA/red)

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