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Mordfall: Das sagt der Anwalt des mutmaßlichen Täters

Mordfall Janine G.: Mag. German Bertsch vertritt den älteren, mutmaßlichen Täter.
Mordfall Janine G.: Mag. German Bertsch vertritt den älteren, mutmaßlichen Täter.
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Rechtsbeistand German Bertsch übt scharfe Kritik – Vorverurteilung und rechtswidrige Weitergabe von Vernehmungsprotokollen.

Rechtsanwalt German Bertsch aus Feldkirch ist der vom Gericht bestellte und von der Kammer zugeteilte Anwalt des mutmaßlichen 25-jährigen Täters im Falle der schrecklichen Bluttat an der 30-jährigen Frau, die im Lustenauer Ried gefunden wurde. Der 59-jährige Rechtsanwalt aus Feldkirch war juristisch u.a. bereits in die Testamentsaffäre involviert oder in den Fall um die Vergewaltigung einer damals 20-jährigen Frau in Gaißau.

Bertsch: "Das ist untragbar"

Die bis dato ans Licht gekommenen, umfangreichen Details zum aktuellen Mordfall hält der Jurist für untragbar, würden sie doch aus einem Vernehmungsprotokoll des zweiten, mutmaßlichen Täters stammen, das seinen Mandanten schwer belaste.

Massive Vorverurteilung aufgrund zugespielter Protokolle

"Die bisherige Berichterstattung bezeichne ich als unseriös, skandalös und verwerflich. Eine solche Vorverurteilung habe ich noch nie erlebt. Den Medien wurden die Protokolle des jüngeren Mittäters von wem auch immer zugespielt. Ich bin kein Medienrechtler. Rechtliche Schritte werden geprüft", informiert Bertsch auf VOL.AT-Anfrage. Auch an den bisherigen Ermittlungen habe der Strafrechtler nichts auszusetzen.

Bertsch: "Ich weiß nicht, wer die Informationen weitergegeben hat"

Besonders sauer stoße dem Juristen auf, dass aufgrund der detaillierten Schilderungen der Opferschutz massiv verletzt würde. Das würde aber auf die Anklage keinen weiteren Einfluss haben. Zudem wolle er zur Strategie der Gegenseite, die von Anwalt Mag. Sanjay Doshi vertreten würde, keine Stellung beziehen. "Ob die Gegenseite die Informationen an die Presse weitergegeben hat, weiß ich nicht", hält Bertsch fest und will dies auch nicht weiter kommentieren. Nach der bisherigen, obligatorisch verhängten Untersuchungshaft, werde man nun die Haftprüfung abwarten. Mit einer Anklage sei aber erst in ein paar Monaten zu rechnen.

Hinweis der Redaktion: Für die mutmaßlichen Täter gilt die Unschuldsvermutung.

(VOL.AT)

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