Dem erwachsenen Unterländer wurde zur Last gelegt, er habe einem Neunjährigen damit gedroht, ihn umzubringen. Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch kam der wegen gefährlicher Drohung angeklagte 45-Jährige mit einer Diversion davon. Wenn der unbescholtene Österreicher türkischer Abstammung dem Gericht als Geldbuße 600 Euro bezahlt, soll das Strafverfahren eingestellt werden. Der Beschluss der Strafrichterin zur diversionellen Erledigung ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin Bedenkzeit in Anspruch nahm. Die Richterin bezeichnete ihre Entscheidung als Weihnachtsfrieden.
Gefährliche Drohung
Der neunjährige Zeuge gab vor Gericht an, er habe daheim dem klingelnden Angeklagten die Tür geöffnet. Dann habe der Angeklagte zu ihm gesagt, beim nächsten Vorfall werde er mit einem Messer kommen und ihn töten. Die 30-jährige Mutter des Buben bestätigte als Zeugin die Angaben ihres Sohnes.
Der Angeklagte gab zu Protokoll, er habe zu dem Kind nur gesagt, er werde ihm beim nächsten Mal seine böse Seite zeigen. Schon das sei eine Drohung, die den Tatbestand der gefährlichen Drohung erfülle, merkte dazu die Richterin an.
Die Strafrichterin entschloss sich zur mildesten Sanktionsform, weil die Gesamtumstände zu berücksichtigen seien. Denn der Angeklagte sei verständlicherweise aufgebracht gewesen, weil sein Sohn geschlagen worden sei. Der Neunjährige sei zwar nicht der Täter, aber bei dem Zwischenfall mit dabei gewesen. Offenbar hat ein Freund des Neunjährigen den Sohn des Angeklagten geschlagen.
Zunächst schlug die Richterin eine Geldbuße von 1000 Euro vor. Dagegen wehrte sich der Angeklagte in der Gerichtsverhandlung mit Erfolg. Der 45-Jährige sagte, das sei viel Geld, wenn man bedenke, dass der Spieß umgedreht worden und er vom Opfer zum Täter gemacht worden sei. Daraufhin verringerte die Strafrichterin die Diversion auf 600 Euro. Damit war der Angeklagte einverstanden.
Seff Dünser / NEUE
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