Morales in Wien: Überflüge für Staatsmaschinen in Abkommen geregelt

Maschinen von Trägern hoher Staatsämter fallen in der Regel unter militärische Flieger. Im Normalfall werde die Genehmigung (“Diplomatic Clearance”, Anm.) eine Woche vor dem Überflug beantragt.
Keine politische Weisung für Morales-Flieger
In Österreich wird diese “Diplomatic Clearance” von Verteidigungs- und Außenministerium sowie von der “Austro Control” abgehandelt. Die Ministerien geben ihre prinzipielle Zustimmung, “und wenn nichts dagegen spricht, führt ‘Austro Control’ den Flug technisch durch”, erläuterte Pohanka. Wie dies in anderen Staaten von der Abwicklung her gehandhabt wird, konnte Pohanka nicht sagen. Das Abkommen sei jedoch international gültig. Im Fall der Maschine von Boliviens Staatspräsident Evo Morales gab es laut Innenministerin Johann Mikl-Leitner (ÖVP) keine politische Weisung.
Merkel kreiste über der Türkei
Ein Eindringen in einen Luftraum ohne Überfluggenehmigung ist illegal. Die Verweigerung von Überflugrechten kann laut dpa – wie etwa während des Libyen-Kriegs – durchaus politisch motiviert sein. Während des Arabischen Frühlings in Nordafrika verweigerte Frankreich etwa dem fliehenden tunesischen Präsidenten Zine el Abidine Ben Ali die Landerechte. Auch der Jet der deutschen Kanzlerin Angela Merkel hatte mangels Überfluggenehmigung für den Iran 2011 schon einmal in einer Warteschleife über der Türkei kreisen müssen, bis dann doch noch der Einflug in der iranischen Luftraum genehmigt wurde.
Morales mit Geschäftsreisejet
Zusätzlich zur Überfluggenehmigung werden vom Piloten in der Regel vor dem Start Flugpläne per Internet, Telefon oder Fax aufgegeben, können aber auch aus zwingenden Gründen unterwegs per Funk beantragt werden. Die Formulare enthalten Angaben zu Start- und Landeplatz, zur Art des Fluges, der geplanten Flugroute und -höhe, zu möglichen Ausweichplätzen, der maximalen Flugzeit (die sich aufgrund der Treibstoffreserven errechnet), der Zahl der Menschen an Bord, der Ausrüstung und Farbe der Maschine sowie auch zum Typ des Flugzeugs. Bei der Maschine des bolivianischen Staatspräsidenten Evo Morales handelt es sich um einen dreistrahligen Geschäftsreisejet des französischen Herstellers Dassault Aviation. Er hat eine maximale Reichweite von knapp 8.400 Kilometern – erlaubt also auch Interkontinentalflüge.
Im Fall der Maschine von Morales flog diese am Dienstagabend in den österreichischen Luftraum ein. Als die Information gekommen sei, dass es keine Überfluggenehmigung in anderen Staaten geben wird, habe die Maschine in Wien um die Landung angesucht, so der “Austro Control”-Sprecher.
In Obersteiermark umgedreht?
Pohanka konnte nicht bestätigen, dass das Flugzeug sich bereits in der Obersteiermark befand und dann umdrehte, um in Wien zu landen. Das legt ein auf der Social Media-Plattform Twitter publizierter Screenshot der Flug-Tracking-Homepage “flightradar24.com” vom Dienstagabend nahe. “Die Maschine landete gegen 21.40 Uhr in Wien”, sagte Pohanka.
Zwischenlandung wegen Tank
Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck erklärte, dass Frankreich die Überfluggenehmigung nicht erteilt habe. Daraufhin habe der Pilot der Präsidentenmaschine für eine Zwischenlandung in Wien angesucht und eine technische Begründung geliefert. Er habe auf die Tankanzeige des Flugzeuges hingewiesen.
Eine Durchsuchung der Präsidentenmaschine sei nicht zuletzt wegen des diplomatischen Status des Fliegers unmöglich gewesen. Das Flugzeug sei analog zu Botschaften exterritoriales Gebiet, daher ist eine Durchsuchung nicht rechtens. Man habe aber eine Passkontrolle der Insassen durchgeführt, da sie das Flugzeug verlassen hätten. Zudem gab es in Abstimmung mit dem Piloten eine “freiwillige Nachschau” eines Beamten. Dieser fand den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden jedoch nicht an Bord.
(APA)
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