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Mitverantwortlich für Unfalltod der Freundin

Unfall im Juni 2017 endete tödlich
Unfall im Juni 2017 endete tödlich ©Polizei
82-jährige Autoinsassin starb bei Kollision mit Motorrad in Reuthe. Lenkerin des Autos und Motorradfahrer rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt.

Von Seff Dünser (NEUE)

Die strafrechtliche Aufarbeitung des tödlichen Verkehrsunfall vom Juni 2017 in Reuthe wurde in dieser Woche abgeschlossen. Die angeklagte Autofahrerin wurde für den Unfalltod ihrer Freundin mitverantwortlich gemacht. Die 75-jährige, unbescholtene Erstangeklagte wurde am Mittwoch in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1260 Euro (180 Tagessätze zu je sieben Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 315 Euro (45 Tagessätze). Drei Viertel der Geldstrafe (945 Euro) wurden für eine dreijährige Probezeit bedingt gewährt. Das Urteil ist rechtskräftig. In erster Instanz war am Bezirksgericht Bezau nur die Hälfte der Geldstrafe bedingt nachgelassen wurden.

Schon zuvor ist auch der Zweitangeklagte schuldig gesprochen worden. Über den 27-jährigen Motorradfahrer wurde im März 2018 am Bezirksgericht Bezau rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eine teilbedingte Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verhängt, davon 2250 Euro Euro unbedingt.

Höhere Schuld

Nach Ansicht der Berufungsrichter trifft den Motorradlenker eine höhere Schuld an dem folgenschweren Verkehrsunfall. Denn der 27-Jährige sei auf der L 200 taleinwärts mit zumindest 88 statt der erlaubten 70 km/h gefahren. Sein Motorrad krachte gegen das Auto der Erstangeklagten, die von einem Güterweg in die bevorrangte Landesstraße einfuhr.

Die 82-jährige Mitfahrerin auf der Pkw-Rückbank erlitt einen Genickbruch und starb. Die drei anderen Autoinsassen, der Motorradfahrer und dessen Mitfahrerin wurden schwer verletzt.

Das Fehlverhalten der Autofahrerin bestand für die Berufungsrichter darin, dass sie dem Motorradfahrer den Vorrang genommen hatte. Sie hätte nicht in die Landesstraße einfahren dürfen, weil sie sich nicht sicher sein konnte, dass das gefahrlos möglich ist, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats.

Die Autofahrerin beantragte in beiden Instanzen vergeblich einen Freispruch. Sie meinte, sie habe darauf vertrauen dürfen, dass der Motorradfahrer sich ans Tempolimit hält.

Es sei ein Wunder, dass der Motorradlenker und dessen 23-jährige Mitfahrerin den Unfall überlebt haben, merkte der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf an.

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