Entscheidung des Presserats
„Der österreichische Presserat hat mit Entscheidung vom 11.4.2019 festgestellt, dass die Veröffentlichung eines Videos am 28.2.2019 auf „kleinezeitung.at“, „vol.at“, „heute.at“, „krone.at“ und „oe24.at“, das einen Sportler bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld in einem Hotelzimmer beim Eigenblut-Doping zeigt, gegen Punkt 5 des Ehrenkodes für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz) verstößt.“
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