Von Christiane Eckert
Der Unterländer ist 16 Jahre alt, raucht, war aber damals, im April vergangenen Jahres, knapp bei Kasse. Mit einer Spitzhacke versuchte er in Hohenems einen Zigarettenautomaten aufzuhebeln. Er beschädigte ihn, die Zigaretten blieben ihm verwehrt, stattdessen wurde er wegen versuchten Einbruchsdiebstahls angeklagt. Das Gericht drückte alle Augen zu und räumte ihm ein, 30 Stunden in einem Pflegeheim zu arbeiten. Das machte der junge Mann auch, doch zur Straffreiheit fehlte ihm noch ein Teil.
1,75 Stunden zu wenig
Nicht viel, aber dennoch 1,75 Stunden fehlten zur Pflichterfüllung. Vorgetragen werden eine Menge Gründe, der Staatsanwalt spricht von Ausreden. Noch dazu ärgert ihn, dass ein weiterer Strafantrag wegen gefährlicher Drohung eingelangt ist. Da sich der junge Mann acht Tage vorbereiten können muss und diese Frist nicht gewahrt wurde, musste das „Gesamtpaket“ vertagt werden. Dann wird man sehen, welche Lösung in Frage kommt.
(red/ec)
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