Das gilt für beaufsichtigte Freibäder ebenso wie für das „Baden im Grünen”. Hier wie dort sollten in erster Linie die Baderegeln beachtet werden. Das heißt u.a.
• nur entsprechend abgekühlt ins Wasser gehen
• nur springen, wenn man den Untergrund kennt, das Wasser tief genug und frei ist
• als Nichtschwimmer maximal bis zur Brust ins Wasser gehen
• Luftmatratze oder Gummitiere sind keine Schwimmhilfen
• zieht ein Gewitter auf, das Baden sofort beenden
• Vorsicht auf Rutschen: genügend Abstand halten und im Wasser sofort zur Seite gehen
• gute Schwimmkenntnisse sind die beste Voraussetzung für ungetrübten Badespaß
Ein wichtiger Punkt ist auch die Aufsichtspflicht. Selbst wenn Kinder mit Schwimmhilfen ausgerüstet sind, oder bereits erste Schwimmkenntnisse haben, dürfen sie nie aus den Augen gelassen werden. Für den Bademeister ist es völlig unmöglich, überall gleichzeitig zu sein und zu kontrollieren. Zudem ist er nicht für die Aufsicht verantwortlich. Wer Kinder zu einem Bootsausflug einlädt, sollte beachten, dass sie in diesem Fall Schwimmwesten tragen. Im Ernstfall ist die Wasserrettung unter der Notrufnummer 144 erreichbar.
SICHERES VORARLBERG
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