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Auf Personen zugefahren: 24 Monate teilbedingt

Tschechin muss acht Monate ins Gefängnis - Urteil ist rechtskräftig
Tschechin muss acht Monate ins Gefängnis - Urteil ist rechtskräftig ©Bilderbox
Mit einem rechtskräftigen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung hat am Mittwoch in St. Pölten ein Prozess gegen eine 29-Jährige geendet, die mit einem Pkw auf ihren damaligen Lebensgefährtin und eine Bekannte zugefahren sein soll.

Die Tschechin fasste 24 Monate Haft aus, acht davon unbedingt. Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von den Geschworenen einstimmig verworfen. Die Beschuldigte soll laut Anklage am 24. Juni im Mostviertel ihren Partner gemeinsam mit einer ihr bekannten Frau am Gehsteig gesehen haben. Die 29-Jährige war demnach mit dem Fahrzeug ihres nunmehrigen Ex-Freundes unterwegs, blieb stehen und stieg aus. Sie soll dann den Mann attackiert haben, dieser konnte die Schläge laut Anklage aber abwehren.

Im Anschluss soll die Tschechin die Begleiterin ihres Partners an den Haaren zu Boden gerissen und ihr Fußtritte versetzt haben. Das Opfer erlitt laut Staatsanwaltschaft unter anderem eine Schädelprellung und eine Zerrung der Halswirbelsäule. Zu den Attacken zeigte sich die Tschechin von Prozessbeginn an geständig, Tritte leugnete sie aber. Die Laienrichter beantworteten die Hauptfrage nach versuchter Körperverletzung an ihrem Ex-Freund sowie eine Eventualfrage nach Körperverletzung an dessen Begleiterin jeweils einstimmig mit “Ja”.

Durch Sprung gerettet

Nach den Angriffen soll sich die Beschuldigte wieder in das Auto gesetzt und den Wagen in Richtung der beiden Personen gelenkt haben. Der Ex-Lebensgefährte der 29-Jährigen und seine Begleiterin konnten sich im letzten Moment durch einen Sprung zur Seite retten, wie das Duo in der Geschworenenverhandlung festhielt. “Sonst wären wir unter dem Auto gelegen”, sagte der ehemalige Partner der Tschechin.

Die Beschuldigte erklärte im Rahmen ihrer Befragung, dass sie die Straße sperren wollte, “damit sie stehen bleiben müssen”. Dazu sei sie auch auf den Gehsteig gefahren, wobei die beiden Personen dort noch Platz gehabt hätten, weil sie rechtzeitig gebremst habe. Es sei ihr bewusst gewesen, dass sie die beiden verletzen könnte, sagte die Tschechin unter Tränen. “Ich wollte den beiden aber nichts antun.” Vielmehr habe sie das Duo erschrecken wollen.

Bedingte Entlassung abgelehnt

Als Erschwerungsgründe nannte die vorsitzende Richterin unter anderem die versuchte Verletzung zweier Personen. Mildernd auf das Strafausmaß wirkten sich demnach das Teilgeständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel der Angeklagten und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch blieb, aus.

Auf den unbedingten Teil der Strafe wird der 29-Jährigen die U-Haft ab dem 24. Juni angerechnet. Eine bedingte Entlassung zur Hälfte des unbedingten Strafanteils wurde vom Schwurgericht abgelehnt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Thomas Preclik verzichteten auf Rechtsmittel.

(Schluss) ce/kil/ad
APA

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