Mit Kirchendaten gegen Steuersünder? Nein!
Einige Änderungen im “Datenschutzgesetz 2000”, die den staatlichen Zugriff auf Daten der Kirche verhindern, hat noch vor der Verabschiedung des Gesetzes die Österreichische Bischofskonferenz erreicht. “Wir haben alle Änderungswünsche verwirklicht”, sagte der Rechtsexperte der Bischofskonferenz, Walter Hagel, im Gespräch mit der “Wiener Kirchenzeitung”.
Der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat hat dem neuen Datenschutzgesetz zufolge das Recht, “Einsicht in Unterlagen zu verlangen”, die ihm relevant erscheinen. In der Praxis wäre das, so Hagel, “für den Staat ein Werkzeug gewesen, um in innere Angelegenheiten der katholischen Kirche einzugreifen und Einsicht in Kirchendaten zu verlangen”. Umgekehrt hätte die Kirche jedes Vorhaben, das Daten betrifft, dem Datenschutzrat zur Stellungnahme zuleiten müssen. Aufgrund des Einspruchs der Bischofskonferenz sei nun jedoch festgeschrieben, daß das Einsichtsrecht “nicht gilt, soweit innere Angelegenheiten der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betroffen sind”, berichtet “Kathpress”.
Eine weitere Ausnahmeregelung habe die Bischofskonferenz bei der “Vorabkontrolle” erreicht, durch die Datenerhebungen in Zukunft von der Datenschutzkommission geprüft werden sollen. Ohne Ausnahmeregelung hätte dies jahrelang die Einhebung der Kirchenbeitrags blockieren können. (28.7.99)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.