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Mit Gebeten das Böse vertreiben

ür die Durchführung des Befreiungsdienstes bedarf es der Erlaubnis des Bischofs.
ür die Durchführung des Befreiungsdienstes bedarf es der Erlaubnis des Bischofs. ©Hartinger
Bei Bedarf steht ein Priester in der Diözese Feldkirch für „Teufelsaustreibungen“ zur Verfügung. Der sogenannte kirchliche Befreiungsdienst ist im Kirchenrecht verankert.

Von Dunja Gachowetz (NEUE am Sonntag)

Kürzlich wurde bekannt, dass im Schweizer Bistum Chur die Stelle des Exorzisten vakant ist. Der bisherige „Teufelsaustreiber“, der Schweizer Christoph Casetti, ist im Februar verstorben. Casetti war wohl einer der bekanntesten Exorzisten Europas. Das Medienecho auf diese Nachricht war enorm. Und Anlass für die NEUE am Sonntag, bei Generalvikar Hubert Lenz von der Diözese Feldkirch nachzufragen, ob es auch hierzulande eine solche Stelle gibt. Dieser betont gleich am Anfang seiner schriftlichen Beantwortung auf diese Anfrage, dass in der Diözese Feldkirch der Exorzismus „kirchlicher Befreiungsdienst“ genannt werde. Im Rahmen dieser Praktik stünden Gebete im Vordergrund – das Bild, welches durch einschlägige Filme wie etwa „Der Exorzist“, „Das Omen“ oder „Das Ritual“ vermittelt werde, sei indes irreführend.

Generalvikar Lenz erklärt weiter, der im Kirchenrecht verankerte Befreiungsdienst werde nur nach einer strengen medizinischen und psychologischen Kontrolle vom jeweiligen Bischof angewandt – dabei sei in den vergangenen zehn Jahren, seitdem Benno Elbs zuerst als Generalvikar und anschließend als Bischof die Diözese leitet, der Befreiungsdienst nie zur Anwendung gekommen. Es gebe jedoch in etwa drei Anfragen pro Jahr, so Lenz. Den betroffenen Personen habe stets mit entsprechenden medizinischen oder psychotherapeutischen Maßnahmen geholfen werden können.

Klare Vorgaben

Tritt ein Gläubiger an die Diözese mit dem Wunsch nach solch einem Ritual heran, gebe es seitens der Kirche klare Vorgaben bezüglich der Vorgehensweise.

>>Den ganzen Artikel lesen Sie in er NEUE am Sonntag<<

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