Mit Böllern und Raketen bitte vernünftig umgehen

Tschagguns. Es ist verboten, pyrotechnische Gegenstände ab der Klasse II im Ortsgebiet zu verwenden. Auf diese gesetzliche Bestimmung macht die Gemeinde Tschagguns aus Anlass des Jahreswechsels aufmerksam.
Ausnahmen gibt es ausschließlich dann, wenn die Bezirkshauptmannschaft ein konkretes Feuerwerk bewilligt oder der Bürgermeister eine Ausnahmeverordnung erlässt. Pyrotechnische Gegenstände, ausgenommen Klasse I, dürfen NICHT innerhalb beziehungsweise in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verwendet werden. Personen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände (mit Ausnahme der Klasse I) weder besitzen noch verwenden. Bürgermeister Herbert Bitschnau: “Bitte, liebe Mitbürger, Mitbürgerinnen und Gäste, nehmen Sie Rücksicht auf Mensch und Tier und helfen Sie, durch den vernünftigen Umgang mit Böllern und Raketen Unfälle zu vermeiden!”
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