Misstrauensvotum gegen Kurz: Was passiert, wenn ganze Regierung fällt?

Sollte ein Misstrauensvotum gegen die ganze Regierung erfolgreich sein, dann müsste diese auch sofort ihre Ämter aufgeben. Der Bundespräsident hätte dann laut Verfassung die Aufgabe, sofort andere Personen mit der vorübergehenden Fortführung der Verwaltung zu betrauen. Laut Verfassungsexperte Theo Öhlinger kämen in diesem Fall nur leitende Beamte der betreffenden Ministerien infrage.
Bundespräsident spielt entscheidende Rolle
In Artikel 74, Abs. 1 der Bundesverfassung ist das Vorgehen geregelt, wie im Falle des Ausscheidens der Bundesregierung aus dem Amt grundsätzlich vorzugehen ist. Der Bundespräsident hat demnach “bis zur Bildung der neuen Bundesregierung Mitglieder der scheidenden Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung und einen von ihnen mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung zu betrauen”, heißt es darin.
Alternativ kann mit dieser Aufgabe “auch ein dem ausgeschiedenen Bundesminister beigegebener Staatssekretär oder ein leitender Beamter des betreffenden Bundesministeriums betraut werden”. Laut Öhlinger käme im Falle eines erfolgreichen Misstrauensantrags gegen die ganze Regierung nur mehr die Variante der leitenden Beamten infrage.
Misstrauensvotum gegen Kurz – Vizekanzler müsste übernehmen
Kommt es aber nur zu einem Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler, dann würde der Vizekanzler die Vertretung übernehmen. Sollte – wie derzeit aufgrund des Rücktritts von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache infolge der Ibiza-Affäre – kein Vizekanzler im Amt sein, so hätte der Bundespräsident die Möglichkeit, ein anders Mitglied der Bundesregierung mit der Fortführung der Geschäfte zu beauftragen, so Öhlinger gegenüber der APA.
(APA/Red)
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