Die mögliche Entlassung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen wäre eine Premiere in der Zweiten Republik. Dies erklärte der ehemalige ÖVP-Klubdirektor und heutige Leiter des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, Werner Zögernitz auf APA-Anfrage.
Die Bundesverfassung erlaubt dem Präsidenten eine Entlassung von einzelnen Ministern nur auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Grundlage dafür ist Artikel 70 der Bundesverfassung. Ohne Vorschlag des Bundeskanzlers dürfte der Bundespräsident hingegen entweder den Bundeskanzler selbst oder die gesamte Regierung entlassen.
Ähnliches gab es bereits 2020 unter Wolfgang Schüssel
Bisher seien Abgänge von Ministern aus der Bundesregierung immer durch Rücktritte gelöst worden, sagte Zögernitz. Der im Raum stehende Rücktritt aller FPÖ-Minister im Fall der Entlassung Kickls wäre also keine echte Premiere. Ähnliches gab es schon 2002 in der ersten ÖVP-FPÖ-Regierung unter Wolfgang Schüssel. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer, Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Klubchef Peter Westenthaler verließen damals gleichzeitig auf Seite der FPÖ die Regierung.
Der große Unterschied zu damals: Vor 17 Jahren waren es parteiinterne Streitereien in der FPÖ, die zu diesen Rücktritten führten, heute ist es ein Rosenkrieg mit dem Koalitionspartner. Heute signalisiert die FPÖ damit Geschlossenheit, damals war sie entzweit.
Bundespräsident kann vor der Regierung Minister ablehnen
Öfter vorgekommen sei es laut Zögernitz bereits, dass der Bundespräsident bereits vor der Angelobung einzelne Minister ablehnte. Bei der schwarz-blauen Regierungsbildung im Jahr 2000 lehnte der damalige Bundespräsident Thomas Klestil die beiden FPÖ-Regierungskandidaten Thomas Prinzhorn und Hilmar Kabas ab. Er begründete dies damals mit einer “verbalen Entgleisung” (Prinzhorn) sowie mit einer Wahlkampfführung (Kabas), die als ausländerfeindlich galt.
(APA/Red)
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