Mindestsicherung neu: Familieneinkommen ist entscheidend

VP-Klubobmann Roland Frühstück hat kein Verständnis für die Kritik der grünen Sozial- und Wirtschaftssprecherin Sandra Schoch in Sachen Mindestsicherung, wie er in einer Presseaussendung mitteilt: „Die Vorarlberger Volkspartei hat sich auf Bundesebene massiv dafür eingesetzt, dass die höheren Lebenshaltungs- und Wohnkosten im Westen auch im neuen Grundsatzgesetz Berücksichtigung finden. Wenn das gelingt – und es schaut dafür recht gut aus –, wird das Niveau der Vorarlberger Mindestsicherung in einem großen Teil der Fälle nicht viel niedriger sein als derzeit.“
Daneben, dass “Verarmung” drohe
Frühstück räumt ein, dass die Einschnitte bei kinderreichen Familien am größten sein werden. „Hier hatte und hat die Mindestsicherung allerdings einen Strickfehler, den die Bundesregierung nun korrigiert. Tatsache ist, dass – wenn wir in Vorarlberg zukünftig einen Wohnkostenzuschlag gewähren – eine Familie mit fünf Kindern über die Mindestsicherung ein monatliches Familien-Nettoeinkommen von rund 2100 Euro erhalten wird. Dazu kommt noch die Familienbeihilfe pro Kind, die je nach Alter des Kindes zwischen 114 und 165 Euro beträgt, und der damit zusammenhängende Kinderabsetzbetrag von 58 Euro pro Kind.“ Frühstück betont, dass es deshalb vollkommen daneben ist, davon zu sprechen, dass diesen Kindern „Verarmung, sozialer Ausschluss und Krankheit“ drohe.
Klubobmann Frühstück betont in Richtung der grünen Sozial- und Wirtschaftssprecherin, dass das Sozialsystem und die Mindestsicherung als letztes Auffangnetz immer auch von der Mehrheit der Bevölkerung als fair und gerecht empfunden werden muss. „Wenn ich in der Mindestsicherung aufgrund einer hohen Kinderzahl mehr Familieneinkommen erwirtschafte als ich das über die Erwerbsarbeit kann, stimmt etwas nicht!“ Es ist, so Frühstück, deshalb auch nicht korrekt, wenn Caritas, Jugendanwalt oder die Grünen bei ihrer Kritik stets nur die sinkenden Kinderrichtsätze ins Treffen führen. „Es geht um das netto zur Verfügung stehende Familieneinkommen; nur daran darf die Reform der Mindestsicherung in Vorarlberg bewertet werden!“
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