Mindestabstand verletzt: So entgeht man der vollen Strafe

Die Strafe bei Missachtung des Mindestabstands beträgt 90 Euro. Für strafmündige Jugendliche über 14 kann es aber günstiger werden, wenn sie diese nicht sofort bezahlen, so Rechtsanwältin Eva Schmelz. Nach Hause geschickt kostet die Strafverfügung nur noch 60 Euro, die Geheimhaltung gegenüber den Eltern ist dann allerdings nicht mehr möglich. Der reduzierte Strafsatz gilt dabei nur beim ersten Verstoß, Verwaltungsstrafen werden bei wiederholten Vergehen höher. Auch die Missachtung der Ausgangssperre kann teuer werden. Die Strafen starten hier bei 150 Euro.
Einspruch gegen Strafe möglich
Volljährige können innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Strafe Einspruch erheben. So kann die Strafe etwa bei Geringverdienern nachgelassen werden.
(red)
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