Bis 2019 soll das Bahnangebot im Ländle massiv ausgebaut werden. Umsetzen soll den 400-Millionen-Euro-Auftrag die ÖBB im Rahmen einer Direktvergabe. Die private Westbahn auf den Plan, die sich in Konkurrenz dazu gern ins Spiel gebracht hätte, machte daraufhin ihre Anspüche in Form von Nachprüfungsanträgen vor Gericht geltend. Doch die Richter entschieden gegen den privaten Bahnanbieter, wie die Vorarlberger Nachrichten berichten.
Keine Revisionen zugelassen
Das Landesverwaltungsgericht wies die Anträge wegen Unzuständigkeit zurück, auch das Bundesverwaltungsgericht wies die Eingaben der Westbahn jeweils ab. Zudem ließen beide Gerichte keine Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof zu.
Die Westbahn hatte in ihren Nachprüfungsanträgen damit argumentiert, dass mit der Vergabe der Aufträge an die ÖBB gegen geltende Gesetze verstoßen worden sei. Das sahen die jedoch Gerichte anders.
(Quelle: Vorarlberger Nachrichten)
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