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Westbahn lässt Bahn-Deal zwischen Bund und Vorarlberg prüfen

Die Westbahn lässt den Bahn-Deal zwischen Bund und dem Land Vorarlberg prüfen.
Die Westbahn lässt den Bahn-Deal zwischen Bund und dem Land Vorarlberg prüfen. ©VN/Philipp Steurer (Symbolbild)
Die mehrheitlich private Westbahn hat beim Bundes- sowie beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg Nachprüfungsanträge für das im Juli zwischen Verkehrsministerium und dem Land Vorarlberg vereinbarte Bahnpaket eingebracht, berichtete "Der Standard" (Montagausgabe). Dieses umfasst ein Volumen von 400 Mio. Euro und soll von den ÖBB in Direktvergabe umgesetzt werden.
Milliardenauftrag für neue Züge
Bahnpaket für Vorarlberg

Das Bahnpaket – Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) und der Vorarlberger Mobilitätslandesrat Johannes Rauch (Grüne) unterzeichneten ein “Memorandum of Understanding” – sieht einen massiven Ausbau des Bahnangebots in Vorarlberg ab 2019 vor. Enthalten sind etwa eine Verdichtung des Takts, eine S-Bahn-Direktverbindung zwischen Lustenau und Dornbirn und die Anschaffung von 21 neuen Zügen mit rund 2.000 Sitzplätzen. Umsetzen sollen dieses Paket die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) im Rahmen einer Direktvergabe.

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Westbahn investiert in Expansion

Genau dieser Umstand ist Stein des Anstoßes für die Westbahn. Denn diese investiert laut “Der Standard” kräftig in die Expansion, um ab 2017 auch die Strecke westlich von Salzburg bedienen zu können. Theoretisch könnte also auch der private Bahnanbieter das Angebot in Vorarlberg abdecken. Auch wenn formal noch kein Verkehrsdienstvertrag abgeschlossen wurde, habe man bereits im Juli fristgerecht die Nachprüfungsanträge bei beiden Behörden eingebracht, sagte Westbahn-Chef Erich Forster. Für ihn sei weder klar gewesen, ob es sich bei der Verkündigung des Verkehrspaketes bereits um eine Verlautbarung gehandelt habe noch wer zuständig sei.

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Direktvergaben sind möglich

Direktvergaben sind gemäß der im Frühsommer vom EU-Verkehrsministerrat und dem EU-Parlament verabschiedeten neuen Richtlinie zur Vergabe von öffentlichen Leistungen möglich, wenn sie im EU-Amtsblatt bekanntgemacht und entsprechend begründet werden. Solche Gründe können strukturelle und geografische Gegebenheiten des Marktes, regionale Besonderheiten, die technische oder geografische Abgeschiedenheit oder etwa die Komplexität des Netzes und die Qualität der bestellten Dienste sein, erklärte der Vergabe-Experte Philipp Marboe von der Rechtsanwaltskanzlei Wolf Theiss.

“Stille” Revolution

Dennoch stelle das Bahnpaket zwischen Bund und Vorarlberg eine “stille” Revolution dar, so der Experte. Denn die Vereinbarung mit Vorarlberg wäre der erste Verkehrsdienstvertrag mit einem Bundesland, weitere dürften folgen. Damit ersetze der Bund den 2019 auslaufenden Verkehrsdienstvertrag für das gesamte Bundesgebiet mit einem Volumen von rund sechs Mrd. Euro und zehn Jahren Laufzeit durch Einzelverträge mit einzelnen Bundesländern, folgerte Marboe. Das erlaube Pakete mit regionalen Spezialitäten und Qualitäten.

(APA)

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