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Mildes Urteil

Ex-Geschäftsführer von "Klug Reisen" wegen Krida verurteilt: Drei Monate bedingt für 47,8 Millionen-Konkurs.

Der Konkurs des vor allem bei Pensionisten beliebten Reiseveranstalters “Klug Reisen” hatte am Freitag im Wiener Grauen Haus ein gerichtliches Nachspiel. Das Unternehmen, das hauptsächlich Bus- und Gesellschaftsreisen im Programm hatte, war 1996 mit einer Überschuldung von 47,8 Millionen Schilling (3,5 Mill. EUR). in die Pleite geschlittert. Der ehemalige Geschäftsführer Ernst Klug (44), der 1981 den Betrieb gegründet hatte, wurde jetzt wegen fahrlässiger Krida zu drei Monaten bedingt verurteilt. Er akzeptierte, Staatsanwältin Natascha Michel gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

In der Blütezeit machte Klug Reisen jährlich einen Umsatz von bis zu 260 Millionen Schilling. In den letzten vier Bestandsjahren häufte sich jedoch ein Gesamtverlust von 35 Millionen an. Ernst Klug wurde letztlich zur Last gelegt, seit 1987 die Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt zu haben. Der Buchsachverständige Gerhard Altenberger skizzierte die Problembereiche: Zu geringes Eigenkapital, falsche Kalkulationen, eine verfehlte Finanzierungsstruktur. Ernst Klug legte ein umfassendes Geständnis ab, übte jedoch Kritik an Raiffeisen Reisen, mit denen er im Sommer 1993 eine Kooperation eingegangen war: Bei der Erstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr 1995 sei “ein unerklärlicher Verlust” zu Tage getreten. Bei der Aufrollung der vorangegangen Bilanzen entdeckte man Rechen- und Abgrenzungsfehler, sodaß der erwartete Gewinn in ein sattes Minus umschlug. Da sei die Hausbank nervös geworden, hätte Kredite fällig gestellt und Konteneingänge eingezogen, so der Ex-Reiseveranstalter. Raiffeisen Reisen habe angesichts dieser besorgniserregenden Situation weitere Hilfe versprochen, die fixe Zusage, finanziell “einzuspringen”, aber dann “ganz überraschend zurückgezogen”, so der Beschuldigte. Der potente Partner habe sich wohl ausgerechnet, im Konkurs billig die “Klug-Reste” übernehmen zu können.

Richter Karlheinz Seewald begründete das milde Urteil mit dem Verhalten des Beschuldigten nach Zahlungseintritt. Dieser habe die Geschäfte nicht weitergeführt und damit den Schaden der Gläubiger nicht erhöht. Außerdem leistete Ernst Klug einen beachtlichen Beitrag zur Schadensgutmachung, indem er sein Privatvermögen von 16 Millionen Schilling in die Masse einbrachte. (28.5.99)

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