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Mietwagen im Urlaub: ÖAMTC warnt vor Fallen

©APA/dpa/Julian Stratenschulte (Symbolbild)
Viele Urlauber holen sich einen Mietwagen. Die ÖAMTC-Rechtsberatung warnt vor Fallen und Stolpersteinen und gibt Tipps, wie man sich Ärger und hohe Zusatzkosten ersparen kann.
Preise für Mietautos in Urlaubsregionen stark gestiegen

"Wie jedes Jahr zur Urlaubshochsaison erreichen uns in der Rechtsberatung auch jetzt wieder vermehrt Anfragen von Mitgliedern zum Thema Mietwagen. Von einzelnen Vertragsklauseln über Unklarheiten bei der Versicherung bis hin zu Problemen bei Schäden am Fahrzeug haben wir viele Aspekte im Umgang mit Mietautos, die mitunter zu bösen Überraschungen führen können", erläutert der ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried.

Fallen und Stolpersteine bei Mietwagen im Urlaub

  • Haftpflichtversicherung: "Bei der Haftpflichtversicherung empfehlen wir, auf die Deckungssumme zu achten – die EU-weit vorgesehene Mindestsumme von z.B. 1,3 Millionen Euro für Sachschäden kann durchaus überschritten werden", erklärt der ÖAMTC-Rechtsexperte. "Reicht die Summe im Schadensfall nicht aus, haftet man mit dem Privatvermögen – und das kann teuer werden."
  • Kasko/Vollkasko: "Am besten abgesichert ist man als Mieter:in eines Leihautos grundsätzlich mit einer Vollkasko-Versicherung inkl. Diebstahlschutz und ohne Selbstbehalt. Idealerweise sind Glas, Felgen und Reifen mitversichert", so ÖAMTC Experte Nikolaus Authried. Die englische Abkürzung CDW ("Collision Damage Waiver") entspricht einer Vollkasko-Versicherung. Entscheidend ist aber auch, ob mit oder ohne Selbstbehalt: "Selbstbehalte verstecken sich oft auch im 'Kleingedruckten', insbesondere beim Vertragsabschluss 'ohne Selbstbehalt' über einen Vermittler – häufig fällt im Schadenfall dann sehr wohl ein Selbstbehalt an, der an den Vermieter zu leisten ist, der später aber vom Vermittler zurückgeholt werden kann", so Authried.
  • Ort der Nutzung: In den Mietbedingungen bzw. im Mietvertrag wird auch geregelt wo man das Mietauto benutzen darf. Ein Verbot, mit dem Leihwagen über Grenzen oder im Gelände zu fahren sollte unter keinen Umständen missachtet werden, da sonst versicherungsrechtliche Probleme drohen.
  • Kreditkartenbesitzer: Der Hauptmieter des Leihwagens sollte gleichzeitig auch Besitzer der Kreditkarte sein. "Andernfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution zum Zeitpunkt der Abholung nicht akzeptiert – und ohne Kaution kein Auto", sagt Nikolaus Authried vom ÖAMTC. "Zudem muss die Kreditkarte am Tag X ausreichend gedeckt und die PIN bekannt sein.“
  • Strafzahlungen: Autovermietungen behalten es sich in den Vertragsbedingungen oft vor Strafmandate und nicht bezahlte Park- oder Mautgebühren nachträglich von der Kreditkarte abzubuchen. Zudem wird noch eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Oft erfolgt die Abbuchung der Kosten ohne Kontaktaufnahme mit dem Kunden.
  • Mitführpflichten im Ausland: Kommt man mit seinem Mietwagen in eine Verkehrskontrolle und es fehlen wichtige Utensilien, haftet der Lenker dafür. Der ÖAMTC-Experte rät daher: "Auf der sicheren Seite ist, wer vorab beim Autovermieter fragt, ob er sich um die korrekte Ausstattung des Fahrzeugs kümmert. Klingt komisch, ist aber so – denn jedes Land hat seine eigenen Mitführpflichten." So ist in einigen Ländern das Mitführen von zwei Warndreiecken Pflicht. Manchmal muss man auch ein Ersatzlampenset dabei haben. "Am besten prüft man die korrekte Ausstattung bei der Übernahme nochmals nach.", so Authried.
  • Fahrzeug-Checks bei Abholung & Rückgabe: Bei der Übernahme sollte man sich auch die Zeit dafür nehmen, das Mietauto auf Vorschäden zu überprüfen und darauf zu achten, dass diese im Übergabe-Protokoll festgehalten werden. "Auch bei der Rückgabe ist es wichtig, als Mieter:in darauf zu bestehen, dass das Fahrzeug noch an Ort und Stelle gegengecheckt und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird", rät der ÖAMTC-Rechtsexperte. Zudem sollte man Schäden immer fotografieren um zusätzlich Sicherheit zu schaffen. Das hilft besonders bei Rückgaben außerhalb der Öffnungszeiten. "Hier wird das Fahrzeug an einem bestimmten Ort abgestellt, der Schlüssel in eine Box geworfen. Klingt einfach, führt aber nachträglich immer wieder zu Unklarheiten darüber, ob ein vorhandener Schaden am Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Rückgabe vorhanden war, oder aber erst später verursacht wurde. Daher sollte von dieser Form der Rückgabe Abstand genommen werden.", sagt Authried.
  • Abbuchungen: Wenn man nach der Rückkehr aus dem Urlaub nicht nachvollziehbare Abbuchungen auf der Kreditkarte findet, rät der ÖAMTC-Rechtsexperte rasch zu handeln. "Sonst läuft man Gefahr, etwaige Einspruchsfristen gegenüber der Mietwagenfirma zu verpassen. Bei ungerechtfertigten Forderungen ist zunächst jedenfalls energischer Widerstand angebracht. Denn im Fall der Fälle ist es der Vermieter, der vor Gericht für das Verschulden des Mieters beweispflichtig ist", so Nikolaus Authried abschließend.
  • Rechtsberatung: ÖAMTC-Mitglieder können sich bei Fragen oder Schwierigkeiten an die kostenlose ÖAMTC-Rechtsberatung wenden.

(Red)

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