Der Mann war mit seinem Geschäftspartner im Juni in Götzis beim Mösleparkplatz in Streit geraten. Inhaltlich ging es dabei um finanzielle Dinge, beide behaupten, jeder schulde dem anderen Geld. Jedenfalls diskutierten die beiden und plötzlich stach der 24-Jährige zu. Das Messer drang in die Bauchdecke des 27-jährigen Opfers ein und verletzte zum Glück keine inneren Organe.
Völlig konträr
Der Angeklagte gibt zu, sein Gegenüber verletzt zu haben. Aber versehentlich, wie er betont. Mit dem Messer habe er nur Angst machen wollen. Ganz im Widerspruch dazu steht die Aussage des Verletzten: „Ich habe seine Hand beim Zustechen gleich weggedrückt, deshalb wurde ich nicht schwerer verletzt“, ist sich das Opfer sicher. Der Angeklagte nahm den Streit mit seinem Handy akustisch auf. Nun soll die Aufnahme ausgewertet werden, danach wird die Richterin entscheiden, ob der Messerstecher wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu verurteilen ist.
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