Der Angeklagte gestand zu Beginn der Verhandlung, im Zuge einer Aussprache im April 2021 mit einem Küchenmesser auf einen 26-Jährigen eingestochen zu haben. Eine Tötungsabsicht bestritt er jedoch. Das Opfer war durch einen Stich in die Brust lebensgefährlich verletzt worden und hatte notoperiert werden müssen.
Die beiden Männer sind als Dealer und Drogenkonsumenten amtsbekannt. Allem Anschein nach wollte der Jüngere aber aus der Drogenszene aussteigen. Als ihm der 31-Jährige über einen Messenger-Dienst Benzodiazepine anbot, lehnte der 26-Jährige ab. Er sei clean und wünsche keinen weiteren Kontakt mehr, antwortete der Mann. Daraufhin kam es zu gegenseitigen Beleidigungen und Beschimpfungen.
Messer in Brust gerammt
Tage später tauchte der 26-Jährige in der Wohnung des Angeklagten auf und ersuchte um eine Aussprache. Während des Gesprächs nahm der Jüngere dem 31-Jährigen unvermittelt das Handy weg. Daraufhin ging dieser in die Küche, holte ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter Klingenlänge und rammte es dem 26-Jährigen in die linke Brustseite. Beide, Täter und Opfer, waren zunächst der Meinung, dass nicht viel passiert sei und wollten die Sache selbst regeln. Geschockt holte der bislang Unbescholtene seinen Verbandskasten und versuchte seinen einstigen Jugendfreund, mit dem er lange Zeit in einer Clique war, zu verarzten.
Die Polizei wurde von einer Nachbarin verständigt, die den Streit mitbekommen hatte.
Urteil: Keine Mordabsicht
In einer rund einstündigen Beratung kamen die Geschworenen einstimmig zu ihrem Ergebnis: schuldig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Zwar hatte der Sachverständige ausgeführt, dass der Messerstich wuchtig war und nur der Zufall dafür sorgte, dass er nicht tödlich endete, dennoch glaubten die Geschworenen nicht, dass der 31-Jährige seinen Bekannten töten wollte.
Strafe an der unteren Grenze
Staatsanwältin Konstanze Manhart hatte einen Schuldspruch wegen Mordversuchs gefordert. „Es geht nicht an, dass man andere Menschen wegen Kleinigkeiten mit einem Messer angreift und schwer verletzt“. Dem Opfer wurden für die Verletzungen, weshalb es zumindest über 24 Tage an der Gesundheit geschädigt war, 4000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Mildernd waren unter anderem das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit.
(APA/Christiane Eckert)
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