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Menschen mit Behinderung erhalten künftig Lohn statt Taschengeld

Das Sozialministerium will mit einer neuen Förderrichtlinie Verbesserungen bringen.
Das Sozialministerium will mit einer neuen Förderrichtlinie Verbesserungen bringen. ©APA/EVA MANHART
Personen mit Behinderungen sollen in Zukunft statt bloßem Taschengeld einen regulären Lohn erhalten. Dies soll durch die vom Sozialministerium am Montag herausgegebene Förderrichtlinie "inklusive Arbeit" verstärkt ermöglicht werden.
Position Behinderter im Arbeitsleben soll gestärkt werden

Bis 2026 werden insgesamt 54 Millionen Euro für Initiativen bereitgestellt, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf erleichtern sollen. Ein Drittel dieser Summe tragen die Bundesländer bei.

Rund 28.000 Menschen mit Behinderung arbeiten in Werkstätten

In Österreich sind aktuell laut Aussendung des Ministeriums rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen beschäftigt, sogenannten Werkstätten. Sie erhalten für ihre Tätigkeit je nach Bundesland zwischen 35 und 100 Euro Taschengeld pro Monat und sind unfallversichert. Während der Bund für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständig ist, liegt die Verantwortung für tagesstrukturelle Einrichtungen und deren Vergütungen bei den Ländern. Mit der neuen Richtlinie sollen Betroffene eine faire Entlohnung für ihre Arbeit erhalten, sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden und Pensionsansprüche lukrieren. Zentrale Förderkriterien sind echte Arbeitsverträge, eine Vollversicherung und ein den Lebensunterhalt sicherndes Entgelt.

Förderung für verschiedene Arbeitsmodelle für Menschen mit Behinderung

Förderbar sind neue oder bereits bestehende Projekte in allen neun Bundesländern. Dazu zählen inklusive Arbeitsmodelle, wo Menschen mit Behinderungen in Unternehmen tätig sind, in denen der Arbeitsplatz individuell an sie angepasst ist. Ebenfalls berücksichtigt sind integrative Arbeitsmodelle, wo Menschen mit Behinderungen zwar noch in Einrichtungen betreut oder im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Gleiches gilt für innovative Projekte in bestehenden Strukturen, sofern das Projekt organisatorisch und/oder räumlich klar von den sonstigen Bereichen der Einrichtung abgegrenzt ist. Die Richtlinie sei der nächste wichtige Schritt, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, meinte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in der Aussendung. Besonders wichtig sei bei der Erarbeitung der Richtlinie die umfangreiche Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen gewesen.

Lohn statt Taschengeld: SPÖ, NEOS und ÖGB sehen noch mehr zu tun

Positiv, aber mit Einschränkungen reagierten SPÖ und NEOS. SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch sprach von einem "Anfang". Er kritisiert sowohl die Befristung mit 2026 als auch eine Unterdotierung. Seitens der NEOS bekrittelte die Mandatarin Fiona Fiedler, dass es im Inklusionsbereich weiter völlig zersplitterte Strukturen gebe. Besser wäre eine Finanzierung und Koordinierung aus einer Hand. Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, sah einen überfälligen Schritt. Ausständig ist für ihn noch die vollständige Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.

(APA/Red)

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