Mehr Transparenz bei Förderungen: Finanzministerium senkt Veröffentlichungsschwelle

Bislang waren Förderungen erst ab einer Höhe von 10.000 Euro einsehbar – und das auch nur für bestimmte COVID-19-Hilfen, Energieleistungen oder EU-Aufbaugelder. Nun senkt das Finanzministerium die Schwelle deutlich.
Nicht natürliche Personen sowie Einzelunternehmen sind künftig ab 1500 Euro zur namentlichen Offenlegung verpflichtet. Förderungen an Privatpersonen bleiben hingegen weiter ausgenommen. Ebenfalls nicht veröffentlicht werden Zuwendungen, deren Bekanntgabe die öffentliche Ordnung gefährden oder wirtschaftlichen Schaden für Gebietskörperschaften verursachen könnte.
"Öffentlichkeit hat ein Recht auf Information"
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) sieht in der neuen Regelung einen bedeutenden Schritt: "Förderungen sind Zuwendungen aus Steuermitteln ohne Gegenleistung. Daher hat gerade hier die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, wofür diese verwendet werden."
Die Maßnahme diene nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Effizienz: "Eine erhöhte Transparenz sei ein entscheidender Schritt, um zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit bei Förderungen beizutragen", so Marterbauer.
Millionen Zugriffe auf Transparenzdatenbank
Laut Ministerium umfasst das Transparenzportal bereits mehr als 5000 Leistungen der öffentlichen Hand. Die Zugriffszahlen zeigen das Interesse: Über drei Millionen Besuche pro Jahr werden gezählt. Auch innerhalb der Verwaltung hat das Portal einen hohen Stellenwert – mehr als acht Millionen Prüfungen auf doppelte Förderungen wurden 2024 durchgeführt.
(VOL.AT)
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