Mega-Klage gegen Booking.com: Auch 750 heimische Hotels klagen

Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bisher für die Sammelklage angemeldet, wie Hotrec am Donnerstag mitteilte. Die Mehrheit dieser Hotels befindet sich in Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Die Frist zur Registrierung endet am Freitag.
750 Hotels aus Österreich schließen sich Klage gegen Booking.com an
In Österreich haben sich bereits 750 Hotels der Sammelklage angeschlossen. Dies zeige deutlich, wie groß das Interesse an einer rechtlichen Klärung ist, wird Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer Aussendung zitiert. Die im Vergleich zur Größe des Hotelsektors höchsten Beteiligungen sind in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland zu verzeichnen.
Die Klage zielt laut dem Dachverband, der die Interessen von Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa vertritt, darauf ab, die Hoteliers für finanzielle Verluste zu entschädigen, die durch die Verwendung bestimmter Klauseln durch Booking.com entstanden seien. Spätestens nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen September stehe fest, "dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht", erklärte Hotrec.
EuGH befasste sich mit "Bestpreisklauseln" von Booking.com
Der EuGH hatte sich in seinem Urteil (Az. C-264/23) mit sogenannten Bestpreisklauseln befasst, die die Buchungsplattform bis Februar 2016 Hotels auferlegt hatte. Diese durften demnach ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei Booking.com. Dabei beschäftigte sich der EuGH auch mit der Frage, ob die Klauseln womöglich als sogenannte Nebenabreden zulässig gewesen sein könnten, um Trittbrettfahren zu verhindern - also dass Kunden sich Hotels auf Booking.com anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen. Die Hotels würden sich dann die Provision sparen.
Der EuGH urteilte dann allerdings, dass Bestpreisklauseln grundsätzlich nicht als Nebenabreden angesehen werden könnten. Zwar hätten Plattformen wie Booking.com eine neutrale oder positive Auswirkung auf den Wettbewerb und ermöglichten es Verbraucherinnen und Verbrauchern, viele Angebote schnell und einfach zu vergleichen, wodurch auch die Hotels selbst sichtbarer werden könnten. Bestpreisklauseln seien aber nicht notwendig, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Buchungsplattformen zu sichern.
Booking.com verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die Preisparitätsklauseln in Deutschland 2016 und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im Juli 2024 abgeschafft wurden. Und laut der Buchungsplattform stellte das Gericht lediglich fest, dass derartige Klauseln in den Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts fallen und ihre Auswirkungen von Einzelfall zu Einzelfall zu bewerten sind.
Klage gegen Booking.com soll vor Ende des Jahres eingereicht werden
Die Sammelklage europäischer Hotels gegen Booking.com solle nun "noch vor Ende dieses Jahres" beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht werden, kündigte Hotrec-Generaldirektorin Marie Audren am Donnerstag an. Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos hob die "überwältigende Resonanz der europäischen Hotels auf unseren Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage" hervor. Diese beweise, "dass die Hotellerie geeint ist", erklärte er. "Sie fordert, dass der marktbeherrschende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt".
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.