Im Zuge der Klage Mayers gegen die lebenslängliche Doping-Sperre durch den Ski-Weltverband (FIS) hat das Landesgericht Innsbruck dem von der Innsbrucker Anwaltskanzlei Heinz Mildner eingebrachten Antrag auf Einstweilige Verfügung stattgegeben. Damit muss die FIS den früheren Langlauf-Coach ab sofort bei allen Wettkämpfen als Trainer des ÖSV zulassen und akkreditieren. Die FIS hat zwei Wochen Zeit ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu ergreifen.
Ich steige dort wieder ein, wo ich aufgehört habe, als Langlauf-Cheftrainer”, sagte Mayer und freute sich über den Zwischensieg”. Wichtige Verhandlungen stünden aber noch an, auch über seine Schadenersatzforderungen, sagte der Coach der Weltmeisterstaffel 1999. Am 12. Mai hatte er auf einem Trainingslager die Nachricht von der Sperre erhalten, rund zehn Monate später will sich der Salzburger, der vom ÖSV wieder eingestellt wird, an vorderster Front präsentieren.
Bis Dienstag in Trondheim schaffe ich es nicht mehr”, scherzte Mayer im APA-Gespräch, aber in Oslo (wenn es schon zugesagte anderweitige Verpflichtungen zulassen) oder spätestens beim Weltcup-Finale am Olympia-Schauplatz 2006 im Raum Turin wird er aber erstmals eine Akkreditierung beantragen und ÖSV-Läufer betreuen.
Josef Hanke aus der Anwaltskanzlei Mildner teilte am Montag die Entscheidung des Gerichts mit. Die FIS muss Mayer bis zur Rechtskraft des Urteils in dem noch laufenden Verfahren bei Veranstaltungen akkreditieren, außerdem kann ihn der ÖSV, der Mayer wegen der Sperre entlassen hatte und von diesem deshalb geklagt worden war, wieder einstellen. Ein Einspruch der FIS vor der nächst höheren Instanz, dem Oberlandesgericht Innsbruck, hätte keine aufschiebende Wirkung.
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