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Matura 2020: So funktioniert die Notenvergabe

Die Zeugnisnote und die Prüfungsnote zählen zu gleichen Teilen.
Die Zeugnisnote und die Prüfungsnote zählen zu gleichen Teilen. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Bei der Matura 2020 zählen heuer die Prüfungsnote und die Zeugnisnote zu gleichen Teilen. Bei einer Zwischennote zählt die Prüfungsnote.

Für die Benotung der schriftlichen Matura zählen heuer die Prüfungsnote sowie die Zeugnisnote der Abschlussklasse zu gleichen Teilen. Steht ein Schüler dann genau zwischen zwei Noten, "sticht" die Prüfungsnote. Das hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Verordnung festgelegt.

Prüfungsnote und Zeugnisnote zählen zu gleichen Teilen

Diese Bestimmungen wurden für heuer aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt. Bisher entsprach die Maturanote einfach der Prüfungsnote.

Beispiel: Hat ein Prüfungskandidat etwa in einem Fach einen Zweier auf die schriftliche Prüfung und einen Dreier im Zeugnis der letzten Klasse, bekommt er einen Zweier im Maturazeugnis. Bei einem Vierer im Zeugnis und einem Zweier bei der Prüfung gibt es ein Befriedigend. Ein Vierer im Zeugnis und ein Fünfer auf die Prüfung führt zu einem Nicht Genügend, das aber mit einer Kompensationsprüfung ausgebessert werden kann.

Fix festgelegt wurde außerdem der Zeitplan: Die Zentralmatura startet am 25. Mai mit den nichtstandardisierten Prüfungsgebieten (etwa Russisch an AHS oder den Fachklausuren an den BHS). Es folgen Deutsch (26. Mai), Englisch (27. Mai), Mathematik (28. Mai), Französisch, Latein und Griechisch (jeweils 29. Mai), Spanisch, Kroatisch, Ungarisch und Italienisch (jeweils am 3. Juni) sowie Slowenisch (4. Juni). Die Kompensationsprüfungen im Falle negativer Noten sind dann von 22. bis 24. Juni.

Mündliche Matura entfällt grundsätzlich

Die mündliche Matura entfällt heuer grundsätzlich. Stattdessen werden für das Maturazeugnis die Noten des Zeugnisses der letzten Klasse in den für die mündlichen Matura ausgewählten Fächern herangezogen. Wer sich verbessern möchte, kann aber freiwillig antreten. Das muss er bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung bekanntgeben, heißt es in der Verordnung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch jene Schüler, deren vorwissenschaftliche Arbeiten bzw. Diplomarbeiten mit einem Fünfer bewertet wurden, sagen, ob sie sich diese Note durch eine Präsentation der Arbeit ausbessern wollen.

Weitere Vorgaben: Bis 24. April sind die Maturanten über ihren derzeitigen Leistungsstand zu informieren, von 4. bis 22. Mai ist ein Ergänzungsunterricht abzuhalten. Die Schüler dürfen sich aber nur in jenen Fächern dafür anmelden, in denen sie auch maturieren oder in denen sie eine Leistungsfeststellung benötigen oder wünschen. Verpflichtend ist der Ergänzungsunterricht dann, wenn im betreffenden Fach schriftlich maturiert wird und im zweiten Semester keine Schularbeit geschrieben wurde.

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(APA/Red)

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