Die Fotos und Videos, die dem VGT zugeschickt wurden, zeigen stark verschmutze Böden und Stiere mit dicken Kot-Krusten im Fell. Das ist nicht nur artwidrig, sondern auch illegal, heißt es vonseiten des VGT.
Völlig verkotet
Laut den Tierschützern muss Rindern ein trockener Liegebereich geboten werden. Das sei auch im Gesetz so verankert. Die Bilder vom Betrieb zeigen jedoch völlig verkoteten, harten Vollspaltenboden. Einstreu und weiche Liegebereiche gebe es für die rund 17 Jungstiere nicht.
Unzureichende Betreuung
Die Vorarlberger VGT-Tierschutz-Aktivistin Sandy P. Peng vermutet, dass die Reinigung der Bodenflächen und Versorgung der Tiere – etwa durch eine Säuberung der Fellkrusten – vernachlässigt wurden. Zwar ist der Vollspaltenboden in der Rindermast immer noch erlaubt, dennoch müssen die Tiere auch in diesen Haltungen ausreichend versorgt werden.
Sandy P. Peng dazu: "Zugekotete Böden und großflächig verklebtes Fell sollten wirklich nicht sein. Wer Tiere hält, der muss sie auch versorgen! Dazu gehört eben auch die Reinigung der Stallflächen oder gegebenenfalls der Tiere selbst, wenn das nötig ist!"
Vollspaltenboden verursacht Rinderleid
Die Kritik am Beton-Vollspaltenboden ist österreichweit vor allem in der Schweinehaltung bekannt, wo es dank VGT-Initiative endlich ein gesetzliches Ablaufdatum dieser Haltungsform gibt. Doch auch für Rinder ist das Leben auf Vollspaltenboden keineswegs artgerecht.
Krankheitsbilder wie Gelenksentzündungen, Klauen- und Schwanzspitzenverletzungen treten auch bei ihnen häufiger in dieser Haltungsform auf. Der VGT verweist auch auf Studien, dass sich Mastrinder auf Vollspaltenboden weniger häufig hinlegen und öfter Probleme beim Ablegen und Aufstehen haben. Das sei für die wiederkäuenden Rinder besonders dramatisch.
Zu wenig Platz
Zwar ist das Platzangebot im angezeigten Betrieb dem Gesetz entsprechend, doch zeigen die vielen Kotflecken am Fell der Tiere dennoch, dass sie sich nicht ausreichend bewegen können, kritisieren die Tierschützer und führen weiter aus. "Auch Rinder sind eigentlich saubere Tiere, die sich nicht gegenseitig ankoten."
Auch natürliches Verhalten im jungen Alter der Stiere, wie spielerische Auseinandersetzungen und das Ausleben des Sozialverhaltens, sei in den verhältnismäßig engen Stall- und Hofbereichen, die den Rindern im Betrieb zur Verfügung stehen, nicht möglich.
Sandy P. Peng: "Hier werden die Mängel der gesetzlichen Anforderungen deutlich. Eigentlich verlangt das Tierschutzgesetz eine artgerechte Haltung von allen Tieren – doch die konkreten Paragrafen in der Tierhaltungsverordnung erlauben enge Vollspaltenboden-Buchten und ein viel zu geringes Platzangebot. Da liegt die Verantwortung bei den Konsument:innen, Tierprodukte aus solchen „legalen“ Haltungen zu hinterfragen!"
Informationen des VGT zufolge, werden im Jahr 2022 insgesamt 1898 Mastrinder in einem Alter von 1 bis 2 Jahren in Vorarlberg gehalten. Österreichweit sei der Vollspaltenboden die am weitesten verbreitete Haltungsart für Mastrinder.
Der VGT hat in diesem Fall Anzeige erstattet und fordert eine umgehende Kontrolle des Betriebs und die Herstellung gesetzeskonformer Zustände.
(VOL.AT mit Material des VGT)
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