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Mastrinder voller Kot - Anzeige gegen Vorarlberger Betrieb

Anzeige gegen Betrieb in Vorarlberg
Anzeige gegen Betrieb in Vorarlberg ©vgt.at
Vollspaltenboden-Rindermastbetrieb im Bezirk Bregenz zeigt laut VGT illegale Zustände.

Die Fotos und Videos, die dem VGT zugeschickt wurden, zeigen stark verschmutze Böden und Stiere mit dicken Kot-Krusten im Fell. Das ist nicht nur artwidrig, sondern auch illegal, heißt es vonseiten des VGT.

Völlig verkotet

Laut den Tierschützern muss Rindern ein trockener Liegebereich geboten werden. Das sei auch im Gesetz so verankert. Die Bilder vom Betrieb zeigen jedoch völlig verkoteten, harten Vollspaltenboden. Einstreu und weiche Liegebereiche gebe es für die rund 17 Jungstiere nicht.

In diesem Vorarlberger Rindermastbetrieb stehen ca. 17 Jungstiere auf zugekoteten Vollspaltenböden ohne Einstreu. ©vgt.at

Unzureichende Betreuung

Die Vorarlberger VGT-Tierschutz-Aktivistin Sandy P. Peng vermutet, dass die Reinigung der Bodenflächen und Versorgung der Tiere – etwa durch eine Säuberung der Fellkrusten – vernachlässigt wurden. Zwar ist der Vollspaltenboden in der Rindermast immer noch erlaubt, dennoch müssen die Tiere auch in diesen Haltungen ausreichend versorgt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine trockene Liegefläche für alle Tiere eines Betriebs. ©vgt.at

Sandy P. Peng dazu: "Zugekotete Böden und großflächig verklebtes Fell sollten wirklich nicht sein. Wer Tiere hält, der muss sie auch versorgen! Dazu gehört eben auch die Reinigung der Stallflächen oder gegebenenfalls der Tiere selbst, wenn das nötig ist!"

Vollspaltenboden verursacht Rinderleid

Die Kritik am Beton-Vollspaltenboden ist österreichweit vor allem in der Schweinehaltung bekannt, wo es dank VGT-Initiative endlich ein gesetzliches Ablaufdatum dieser Haltungsform gibt. Doch auch für Rinder ist das Leben auf Vollspaltenboden keineswegs artgerecht.

Die harten Kot-Krusten machen deutlich, dass die Tiere schon länger unter diesen Zuständen leben müssen. ©vgt.at

Krankheitsbilder wie Gelenksentzündungen, Klauen- und Schwanzspitzenverletzungen treten auch bei ihnen häufiger in dieser Haltungsform auf. Der VGT verweist auch auf Studien, dass sich Mastrinder auf Vollspaltenboden weniger häufig hinlegen und öfter Probleme beim Ablegen und Aufstehen haben. Das sei für die wiederkäuenden Rinder besonders dramatisch.

©vgt.at

Zu wenig Platz

Zwar ist das Platzangebot im angezeigten Betrieb dem Gesetz entsprechend, doch zeigen die vielen Kotflecken am Fell der Tiere dennoch, dass sie sich nicht ausreichend bewegen können, kritisieren die Tierschützer und führen weiter aus. "Auch Rinder sind eigentlich saubere Tiere, die sich nicht gegenseitig ankoten."

Die Tiere haben so wenig Platz, dass sie sich gegenseitig zukoten. ©vgt.at

Auch natürliches Verhalten im jungen Alter der Stiere, wie spielerische Auseinandersetzungen und das Ausleben des Sozialverhaltens, sei in den verhältnismäßig engen Stall- und Hofbereichen, die den Rindern im Betrieb zur Verfügung stehen, nicht möglich.

Der VGT hat Anzeige erstattet und kritisiert Vollspaltenböden in der Rinderhaltung, bei der die Tiere auf harten Betonböden liegen müssen. ©vgt.at

Sandy P. Peng: "Hier werden die Mängel der gesetzlichen Anforderungen deutlich. Eigentlich verlangt das Tierschutzgesetz eine artgerechte Haltung von allen Tieren – doch die konkreten Paragrafen in der Tierhaltungsverordnung erlauben enge Vollspaltenboden-Buchten und ein viel zu geringes Platzangebot. Da liegt die Verantwortung bei den Konsument:innen, Tierprodukte aus solchen „legalen“ Haltungen zu hinterfragen!"

Sandy P. Peng setzt sich seit vielen jahren für den Tierschutz ein. ©vgt.at

Informationen des VGT zufolge, werden im Jahr 2022 insgesamt 1898 Mastrinder in einem Alter von 1 bis 2 Jahren in Vorarlberg gehalten. Österreichweit sei der Vollspaltenboden die am weitesten verbreitete Haltungsart für Mastrinder.

Der VGT hat in diesem Fall Anzeige erstattet und fordert eine umgehende Kontrolle des Betriebs und die Herstellung gesetzeskonformer Zustände.

Verein gegen Tierfabrik

(VOL.AT mit Material des VGT)

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