Maskenpflicht am Sitzplatz fällt in den Volksschulen

In allen anderen Schultypen muss hingegen weiterhin durchgehend Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise FFP2-Maske getragen werden. Ausnahme: Seit 7. Februar gilt keine Maskenpflicht mehr im Turnunterricht.
Maskenpflicht am Sitzplatz fällt in den Volksschulen
Seit Beginn des Schuljahrs mussten Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen außerhalb ihrer Klasse beziehungsweise Gruppe Maske tragen, seit Ende November gilt eine durchgängige Corona-Maskenpflicht. Für Volks- und Unterstufenschüler reicht dabei Mund-Nasen-Schutz, die Älteren brauchen eine FFP2-Maske.
(APA/Red)
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