Seit 1992 bezahlen die Versicherungsanstalten für die Bezuschussung zur Psychotherapie lediglich einen Kostenbeitrag in der Höhe von 21,80 Euro pro Stunde.
Dieser Beitrag wurde weder wertangepasst, noch erhöht und das seit 22 Jahren! Daher ist es überaus erfreulich, dass die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) diesen Kostenzuschuss ab 01.11.2014 auf 40 Euro erhöht hat. Die BVA argumentiert mit einem markanten Anstieg psychischer Erkrankungen und der Notwendigkeit der Behandlung durch Psychotherapeut/innen.
Die Anhebung des Zuschusses ermöglicht nun vielen Versicherten der BVA, die benötigte Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, die sie sich bisher aus Kostengründen nicht leisten konnten.
Der Vorarlberger Landesverband für Psychotherapie begrüßt diese Entscheidung sehr und geht davon aus, dass die anderen Versicherungsanstalten bald diesem Beispiel folgen werden.
Psychische Erkrankungen können alle Menschen treffen, ganz gleich, in welcher Versicherung sie ihren Pflichtbeitrag bezahlen.
Sie können dieses Anliegen unterstützen, indem Sie direkt Kontakt mit den Entscheidungsträgern Ihrer Versicherung aufnehmen und diese auf die Veränderung des Kostenzuschusses der BVA aufmerksam machen.
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