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Mann prügelte in Kärnten mit Holzlatte auf Ehefrau ein

Frau hatte bei Angriff elf Monate alte Tochter auf dem Arm gehalten
Frau hatte bei Angriff elf Monate alte Tochter auf dem Arm gehalten ©Bilderbox
Ein 39-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden.

Der kroatische Staatsbürger hatte im Sommer mit einer Holzlatte auf seine Ehefrau eingeprügelt, die gerade die gemeinsame Tochter am Arm hielt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat wurde am 1. August im Bezirk Villach-Land verübt. Wie Staatsanwalt Marcus Pacher ausführte, hatte der Angeklagte eine Affäre. Als seine Ehefrau davon erfuhr, wollte sie sich scheiden lassen. “Erst hat er damit gedroht, sich das Leben zu nehmen, wenn seine Frau nicht zu ihm zurückkommt. Das hat aber keine Wirkung gezeigt, also wollte er ihr einen Denkzettel verpassen”, führte Pacher aus. Erst schlug der 39-Jährige mehrmals mit einer Holzlatte auf seine Frau ein, als sie am Boden lag, trat er auch noch gegen ihren Kopf. Zum Zeitpunkt des Angriffs hatte die Frau auch die elf Monate alte Tochter auf dem Arm. Das Baby erlitt Abschürfungen und ein Hämatom im Gesicht – bei der Frau wurden unter anderem ein verschobener Nasenbeinbruch und zahlreiche Prellungen am Körper festgestellt.

“Ich weiß nicht, was mit mir los war”

Hatte der Mann in seiner Einvernahme vor der Polizei ausgesagt, dass er nur einmal zugeschlagen habe, so bekannte er sich vor Gericht vollinhaltlich schuldig: “Ich weiß nicht, was mit mir los war”, sagte er. Sein Verteidiger führte aus, dass der bisher unbescholtene Mann in einer “konfliktgeladenen Ausnahmesituation” gehandelt habe: “Die Gespräche rund um die Scheidung hat er alle ruhig geführt, innerlich hat es aber gebrodelt wie in einem Vulkan.” Staatsanwalt Pacher zitierte Zeugenaussagen, laut denen der Mann “wie besessen” auf die Frau eingeschlagen habe.

“War Ihnen überhaupt klar, dass Ihre Frau zu diesem Zeitpunkt Ihre Tochter auf dem Arm gehabt hat? Das Kind hätte wohl nicht überlebt, wenn Sie es mit dieser Wucht getroffen hätten”, konfrontierte Richter Matthias Polak den Angeklagten. “Klar geworden ist mir das Ganze erst, als ich das Blut gesehen habe. Da habe ich mich erschrocken”, antwortete der 39-Jährige.

Bewährungshilfe und eine Psychotherapie

In seiner Urteilsbegründung sprach Polak von einem “massiven Gewaltexzess”: “Das war nicht nur ein Schlag, sondern eine Schlagabfolge.” Neben der Haftstrafe wurden dem Mann auch Bewährungshilfe und eine Psychotherapie verordnet. Der 39-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Pacher gab keine Erklärung ab.

(APA)

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