Weil er im Zuge eines Streits im Straßenverkehr mit einer Eisenstange auf einen anderen Autofahrer losgegangen war, ist ein 36-Jähriger am Dienstag am Wiener Landesgericht zu 21 Monaten Haft verurteilt worden. Sieben Monate muss der gebürtige Tschetschene absitzen, der Rest wurde auf drei Jahre bedingt nachgesehen.
Kontrahent behinderte Täter beim Überholen
Der Streit hatte sich am 23. Mai 2018 in der Seitenhafenstraße in der Leopoldstadt abgespielt. Ein 46-Jähriger hatte den Jüngeren nicht nur am Überholen gehindert, sondern auch den Mittelfinger gezeigt. “Das dritte Mal war für mich beleidigend. Drei Mal ist in Tschetschenien verboten.”
Daher sei er aus seinem Auto gesprungen und zum Pkw des anderen gelaufen, um den Mann “zur Rede zu stellen”. Die unter dem Beifahrersitz befindliche Eisenstange habe er mitgenommen. Nachdem der 46-Jährige ein paar schmerzhafte Schläge auf seine Unterarme kassiert hatte, ließ der Angreifer von ihm ab.
Diese Situation nutzte der Verletzte, um den Täter bzw. das Kennzeichen von dessen Pkw zu fotografieren. Daraufhin machte der Tschetschene noch einmal kehrt, entriss dem Älteren das Smartphone und warf es später in ein Feld. Vor Richterin Mariella Noe gab sich der wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagte Mann reumütig: “Es tut mir leid, dass ich so etwas gemacht habe.”
Urteil vorerst nicht rechtskräftig
Staatsanwalt Bernhard Mascha sagte in seinem Plädoyer, dass man Grenzen ziehen müsse, um klarzumachen, “dass hier nicht alles möglich ist, was in Ihrem Herkunftsland üblich ist”. Verteidiger Alexander Philipp wies auf die letztlich geringfügigen Verletzungen des Opfers hin, das auch ausgesagt hatte, dass ihn sein Gegner wohl nicht wirklich verletzen wollte.
Der Schöffensenat entschied sich deswegen auch zu einer Verurteilung “nur” wegen versuchter schwerer Körperverletzung, da der Angeklagte durch seinen Angriff schwere Wunden ernstlich in Kauf genommen habe. Weil eine Eisenstange Verwendung fand, sei ein unbedingter Strafanteil von sieben Monaten notwendig. Mildernd seien der bisher – bis auf eine Geldstrafe – ordentliche Lebenswandel und das Geständnis gewertet worden. Der 36-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb es vorerst nicht rechtskräftig ist.
(APA/Red)
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