Am Donnerstagnachmittag ist im BAWAG-Prozess das schriftliche Management Agreement vom 27. Oktober 1998 vorgelegt und diskutiert worden, das die BAWAG mit Wolfgang Flöttl abgeschlossen hatte, nachdem der Verlust von 639 Mio. US-Dollar im Vorstand besprochen und mehrheitlich beschlossen worden war, Flöttl einen Betriebsmittelkredit über 250 Mio. US-Dollar zur Fortführung seiner Geschäfte sowie ein Investment von weiteren 80 Mio. US-Dollar zu gewähren.
Das Management Agreement wurde vom Anwalt des mitangeklagten Wolfgang Flöttl, Herbert Eichenseder, vorgelegt.
Das Papier hatten neben Flöttl und Helmut Elsner auch das Vorstandsmitglied Josef Schwarzecker sowie BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz unterschrieben. Schwarzecker begründete seine Signatur mit den Worten Weil mich Elsner gerufen hat, Nakowitz betonte, es habe sich dabei ja um ein vom Vorstand festgelegtes Prozedere gehandelt.
Elsner wiederum fand es überhaupt müßig, darüber zu diskutieren, wer seine Unterschrift unter die getroffenen Vereinbarungen gesetzt hatte: Das macht keinen Unterschied, ob das Schwarzecker, Zwettler oder Kreuch unterschrieben hat!
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